Wie lässt sich die Tatsache bewerten, dass weniger streng regulierte Internetinhalte, wie Spotify, nun direkt im klassischen Radio auftauchen?
Beim Beispiel der Partnerschaft von Spotify und bigFM geht es im Prinzip um ein klassisches Modell: Hitparaden. Spotify liefert keine eigentlichen Inhalte, sondern Daten zu den Streaming-Favoriten in verschiedenen Regionen. Daraus ergeben sich Hitlisten, die den Radiohörern präsentiert werden. Dabei sollen Radiohörer neue Musik entdecken können.Daher geht es dabei nach unserer Beobachtung weniger, Inhalte von Internetangeboten ins Radio zu „schmuggeln“. Vielmehr könnte vermutet werden, dass hier ein Radiosender die „Konkurrenz“ von Spotify – die ja ähnlich wie ein „Hitradio“ Musikkonsum ermöglicht – zu nutzen versucht mit dem Ergebnis, dass letztlich beide davon profitieren. Medienrechtlich ist die Sache klar: Der Radiosender hat eine Zulassung; sie ist an Bedingungen geknüpft wie zum Beispiel der zur Programmverantwortung.
Sollten nicht künftig auch die regulatorischen Anforderungen an Internetdienstleister, wie Spotify erhöht werden?
Generell sollten die Anforderungen angeglichen werden. Spotify ist dafür vielleicht nicht das beste Beispiel, da hier Musik im Mittelpunkt steht.
Der Verschmelzungsprozess der Medien im Internet und den klassischen Inhalteanbietern ist in vollem Gange, wie sollte Regulierung künftig überhaupt aussehen, welche Rolle übernehmen dabei die Landesmedienanstalten?
Die Medienanstalten plädieren seit einiger Zeit stark dafür, dass die Ungleichbehandlung zwischen Medien im Netz und „klassischen“ Anbietern wie Radio und TV aufhört. Nach meiner Ansicht ist dafür eine neue Medienordnung nötig, die das digitale Zeitalter abbildet, und die nicht, so wie es bislang mit den Rundfunkstaatsverträgen der Fall ist, das analoge im Blick hat. Zudem muss es bei der Aufsicht über Telemedien zu einer Vereinheitlichung in der Aufsicht kommen. Wenn es etwa um die Frage der Kennzeichnung von Werbung in Internet geht, spricht nichts dagegen, dass die Aufsicht bundesweit einheitlich die Medienanstalten übernehmen – so wie sie es seit Jahren erfolgreich beim traditionellen Rundfunk tun. Dass zum Beispiel nun auch in Nordrhein-Westfalen mit dem geplanten neuen Landesmediengesetz die Aufsicht über die sog. „kommerzielle Kommunikation“ demnächst die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) ausüben soll, ist ein guter, aber überfälliger Schritt.