Die Verbreitung der ORF-Radioprogramme über Internet soll nicht mehr als gebührenpflichtiger Rundfunkdienst gelten. Wie bewerten Sie die Entscheidung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs?
Für mich ist diese Entscheidung wenig nachvollziehbar. Die ORF-Gebühren sind gesetzlich festgelegt und stehen für eine Reihe von Leistungen zur Verfügung, die der ORF auf allen Verbreitungswegen liefert. Warum wird da einer ausgenommen?
Wie dramatisch wäre der Verlust von einem Teil der Rundfunkgebühr für den ORF?
Wie dramatisch ist es ganz allgemein für ein Unternehmen wenn es für Teile seiner Produkte, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzeugen, kein Geld verlangen darf? Das ist so gesehen natürlich auf Dauer kein haltbarer Zustand. Allerdings betrifft die Entscheidung nur eine geringe Anzahl an Haushalten, da diese weder über ein TV- oder Radio-Gerät verfügen, sondern nur über Internet Radio empfangen.
Entsteht jetzt ein Ungleichgewicht auf dem österreichischen Rundfunkmarkt zugunsten des Webradios? Was bedeutet das für die Verbreitungswege über die Terrestrik, Sat und Kabel?
Wir sollten hier nicht übertreiben. Das ist aus ORF Sicht keine erfreuliche Entscheidung und sollte verbessert werden. Bei den derzeitigen Bandbreiten im österreichischen Netz ist das jedoch noch keine große Katastrophe. Wenn wir aber, wie es beispielsweise in den USA schon geschieht, in mittlerer oder ferner Zukunft zu einem großen Teil unsere Radiosendungen übers Internet verbreiten, dann wäre Feuer am Dach.