Nach hartem Kampf haben sich die Gema und YouTube auf ein Lizenzmodell für Musikvideos geeinigt. Das sei grundsätzlich gut, so Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer beim Bundesverband Musikindustrie, in unserer Debatte. "Allerdings darf nicht vergessen werden, dass YouTube im Vergleich zu den Musikstreaming-Diensten deutlich weniger Lizenzen an die Kreativen und ihre Partner zahlt, was aus unserer Sicht inakzeptabel ist und sich auch nach dem GEMA-Deal nicht geändert haben wird." Daher seien klare Rahmenbedingungen im digitalen Raum nötig, damit Kreative und ihre Partner auch angemessen an der Wertschöpfung partizipieren.
Für Dr. Heinz Stroh, Geschäftsführer beim Deutscher Musikverleger-Verband e.V., trifft nicht zu, dass YouTube eine reine Plattform ist. „YouTube ist kein Service-Provider, sondern ein Content-Anbieter, der die angemessene Vergütung an die Rechtsinhaber zu zahlen hat.“ Auch Jörg Heidemann, Geschäftsführer beim Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V., fordert: "YouTube sollte rechtlich wie ein Content-Anbieter behandelt werden, dann müsste sich YouTube an die Regeln halten, die auch für Spotify und Deezer gelten."
Dafür gibt es für Musikindustrie-Vertreter Drücke schwerwiegende Argumente. Schließlich seien Plattformen wie Youtube sehr stark an der Vermarktung und Kuratierung von Musik beteiligt. „Vor allem ist es aber so, dass Endnutzer YouTube heutzutage als echten Musikdienst wahrnehmen (82% global/80% DE) und dort Musik nutzen (81% global/85% DE).“
Bei der 2017 angekündigten EU-Urheberrechtsreform erwarten die Musikverleger, dass die EU bei ihrer angekündigten Urheberrechtsreform eine klare Verantwortlichkeit der Streamingdienste feststellt und eine grundsätzliche Vergütungspflicht für Streaming einführt. Dafür hält Geschäftsführer Stroh die bisher vorliegenden EU-Aussagen zur Urheberrechtsreform für nicht ausreichend. Auch seine Branchen-Kollegen fordern eine „rechtlichen Klarstellung“ (Heidemann) und dass „die Regeln am Ende des Gesetzgebungsprozesses dann auch belastbar sind.“ (Drücke).