Was halten Sie von der Idee eines Medienpolitischen Schiedsgerichts, das Dr. Fritz Jaeckel (CDU), Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei, ins Gespräch gebracht hat?
Den Vorschlag von Staatsminister Dr. Jaeckel unterstütze ich nachdrücklich. Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei äußerte diese Idee erstmals im Rahmen der Abschlussdiskussion zum diesjährigen Medientreffpunkt in Leipzig am 6. Mai. Vertreter aus Politik, des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks sowie der Verbände diskutierten über Eckpunkte einer sinnvollen, zukunftsoffenen Medienregulierung. Dabei kam das Gespräch auch auf die in der Vergangenheit geführten, oftmals langwierigen juristischen Auseinandersetzungen zu Detailfragen. Dr. Jaeckel schlug vor, darüber nachzudenken, ob solche Streitigkeiten nicht künftig einer gemeinsamen Schiedsstelle vorgelegt werden könnten, um so Kraft, Zeit und Ärger zu sparen. Die Ideen wurde von den Mitdiskutanten durchaus positiv aufgenommen.
Würde ein solches nationales Schiedsgericht in Konkurrenz mit den Medienanstalten als Regulierungsbehörden stehen?
Ob man den Begriff eines "Schiedsgerichts" wählen sollte, muss noch diskutiert werden. Vielleicht würde die Bezeichnung "Gemeinsame Schiedsstelle" die nowendige staatliche Unabhängigkeit einer solchen Instanz besser zum Ausdruck bringen.
Wenn ich die Intention richtig verstanden habe, soll diese Stelle jedenfalls so besetzt sein, dass sich die am Schlichtungsthema Beteiligten dort wiederfinden. Wenn es sich also beispielsweise um einen Bereich dreht, der die Interessenlagen des privaten und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berührt, müssten die Medienanstalten schon mit dabei sein. Insofern sehe ich keine Konkurrenz zu den Medienanstalten, sondern diese vielmehr als Partner im Schiedsprozess.
Das nationale Schiedsgericht will dafür sorgen, dass es mehr Tempo bei der Herstellung von Rechtssicherheit gibt. Ist das realistisch und nicht eigentlich Aufgabe der Medienanstalten?
Das Schiedsverfahren macht nur Sinn, wenn sich die Beteiligten auch darauf einlassen. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass Streitigkeiten, die gegebenenfalls sogar die Europäischen Institutionen einbeziehen, sich über lange Zeit hinziehen können. Dies bündelt Kräfte und hindert die Weiterentwicklung. Daher ist das Ziel, Zeit zu sparen und Rechtssicherheit herzustellen, durchaus erstrebenswert. Wenn die Satzung einer solchen Institution entsprechend ausgestaltet ist und die Verfahrensbeteiligten sich an den Schiedsspruch auch binden lassen, ist dieses Ziel sicher erreichbar. Den Landesmedienanstalten wird insoweit keine Aufgabe genommen, da sie ja bisher letzte Rechtssicherheit nicht selbst herstellen konnten. Entscheidungen der Medienanstalten sind immer gerichtlich überprüfbar. Durch die Mitarbeit in einer solchen Schiedsstelle würden sie vielmehr erstmals in die Lage versetzt, an der Herstellung von Rechtssicherheit mitzuwirken.
Mit welchen Ideen gehen die Medienanstalten in einer sich stark verändernden Medienwelt ins Rennen?
Die Medienanstalten lassen sich von den Begriffen "Medien- und Meinungsvielfalt", "Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde" sowie "Verbraucherschutz" leiten. Alle Entwicklungen, die Konvergenz, Digitalisierung, Liberalisierung und Schnelllebigkeit mit sich bringen, werden von den Medienanstalten unter Berücksichtigung dieser Kernaufgaben begleitet.
Ein Beispiel dafür bildet der unter Führung des Fachausschusses II (Technik, Netze und Konvergenz) der ZAK gebildete Runde Tisch zur Einführung von DVB-T2. Wir haben zunächst eine Plattformauschreibung für die ZAK entworfen, die dem Gesichtspunkt der Medien- und Meinungsvielfalt gerecht wird. Wir haben sodann in zahlreichen Arbeitskreissitzungen mit allen Beteiligten verbraucherverträgliche Umstiegsprozesse entwickelt bis hin zu Mindestspezifikationen für die erforderlichen neuen Empfangsgeräte. Wir entwickeln des weiteren mit allen Beteiligten (und auch mit deren finanzieller Unterstützung) eine gemeinsame Kommunikation, um die Verbraucher rechtzeitig und umfassend vorzubereiten.
Die Kommissionen KJM und KEK haben diese Leitprinzipien schon aufgrund ihrer Aufgabenstellung besonders im Blick, und auch die beiden anderen Fachausschüsse "Regulierung" und "Bürgermedien, Medienkompetenz und Jugendschutz" lassen sich von ihnen leiten.
Oberstes Ziel bleibt es aber, möglichst schnell einen zukunftsfähigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der diesen schnelllebigen Veränderungen im Medienbereich Rechnung trägt. Denn die Medienanstalten können immer nur auf der Basis des bestehenden Rechts tätig werden.