Die Bundesregierung hat das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" auf den Weg gebracht. Wie bewerten Sie die Regelungen?
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist ein wichtiger Baustein, um die Energiewende zum Erfolg zu führen. Wir schaffen damit die nötige Infrastruktur, um einen wachsenden Teil von volatilen, dezentral erzeugten, erneuerbaren Energien in das System zu integrieren. Intelligente Messsysteme sind die Voraussetzung für intelligente Netzsteuerung, Lastverschiebungen und Reaktion auf die veränderte Rolle des Verbrauchers, der immer öfter auch Prosumer ist. Die Energiewende ist an einem Punkt, an dem es nicht mehr nur um reinen Zubau von erneuerbaren Energien geht, sondern auch darum, wie wir diesen so produzierten Strom in das Energiesystem einbinden können. Digitalisierung ist dafür ein wichtiger Schritt.
Im Zentrum des Gesetzes steht der stufenweise Roll Out von „Smart Metern“. Diese stehen aus Datenschutzgründen in der Kritik. Wie stehen Sie zum Einsatz von „Smart Metern“?
Die digitale Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung von Daten bringt immer ein gewisses Risiko mit sich, z. B. wird das System durch Hacker angreifbar bzw. könnten sensible Daten von Verbrauchern in falsche Hände geraten. Diese Risiken so gering wie nur möglich zu halten, war eines der Kernanliegen im Gesetz. Zum einen hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik technische Standards entwickelt, die ein höheres Schutzniveau haben als z. B. jedes Online-Banking und internationalen Vorbildcharakter genießt. Zum anderen ist im Gesetz mit der sternförmigen Kommunikation ein Datenschutzkonzept definiert, das dafür sorgt, dass die Datenhoheit beim Verbraucher bleibt. D. h. die Verbrauchswerte werden im Smart Meter Gateway, also nicht auf irgendwelchen zentralen Servern, sondern beim Verbraucher direkt gespeichert. Übermittelt wird nur der Wert an die Stellen, die diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Also bei einem Haushaltskunden wird der Jahreswert einmal im Jahr übermittelt, damit eine Rechnung ausgestellt werden kann. Sollten Marktakteure Geschäftsmodelle entwickeln, die auf den Daten der Kunden aufbauen, ist das nur mit deren ausdrücklichen Einverständnis möglich.
Ein Streitpunkt beim Einsatz von „Smart Metern“ ist die Hoheit über das Datenmanagement. Wer sollte aus Ihrer Sicht die teilweise sensiblen Daten verwalten?
Durch die sternförmige Kommunikation liegt das Datenmanagement beim Messstellenbetreiber. Das bedeutet, dass das Smart Meter Gateway beim Kunden die Daten speichert und übermittelt, kein zentraler Server. Der Messstellenbetreiber ist dafür zuständig, die Profile zu hinterlegen, wann wer welche Daten bekommt und ist zuständig für einen validierten Wert zu sorgen, falls ein Fehler auftritt, weil z. B. das Gerät kaputt ist. Er darf aber selbst nicht in die Daten reinschauen und kein Geschäftsmodell darauf aufbauen. Dieses System gewährleistet ein hohes Schutzniveau und ist Kern des Datenschutzkonzeptes.
Für die Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen kommen durch die Nachrüstung von digitaler Technik Kosten zu. Wie passt das zu den Zielen der Energiewende?
Die Digitalisierung der Energiewende ist gerade dafür gedacht, auch Erzeuger in das System zu integrieren und damit die Energiewende zum Erfolg zu führen. Denn wenn immer mehr davon im Netz sind, ist auch das systemrelevant. Dabei haben wir aber ähnliche Schutzmechanismen wie für die Verbraucher auch eingeführt. So gibt es eine Grenze von 7 kW ab derer ein Pflichteinbau überhaupt erst greift und definierte Preisobergrenzen zu denen der Einbau und Betrieb erfolgen muss, die an die der Verbraucher angelehnt sind.