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Interview27.07.2016

Energiewende braucht Digitalisierung

Wie die CDU-Fraktion im Bundestag das neue Gesetz sieht

Dr. Joachim Pfeiffer, MdB, Wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher CDU/CSU-Bundestagsfraktion Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Der Königsweg beim Umbau der Energieversorgung ist die Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren", sagt der wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer. Die dafür nötige Flexibilität lasse sich nur durch digitales Datenmanagement erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf beachte auch den Datenschutz.





Die Bundesregierung hat das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" auf den Weg gebracht. Wie bewerten Sie die Regelungen?
Die umfassende Digitalisierung ist für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar. Der Königsweg beim Umbau der Energieversorgung ist die Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren. Die nötige Flexibilität wird sich in der Perspektive nur durch digitales Datenmanagement erreichen lassen. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg – der kein Sprint, sondern ein Marathon ist.

Im Zentrum des Gesetzes steht der stufenweise Roll Out von „Smart Metern“. Diese stehen aus Datenschutzgründen in der Kritik. Wie stehen Sie zum Einsatz von Smart Metern?
Für die Flexibilisierung des Strommarktes ist eine effiziente Datenbereitstellung notwendig. Der Einsatz von Smart Metern ist deshalb unerlässlich und bietet ein großes wirtschaftliches Potenzial. Smart Meter leisten zudem einen Beitrag zum Datenschutz, weil sie die Datenverarbeitung lokal organisieren und so gerade keine ‚Datenkrake‘ entsteht.

Für ein hohes Sicherheitsniveau bei Datenschutz und Datensicherheit sieht der Gesetzentwurf Schutzprofile und technische Richtlinien vor, deren Einhaltung mit einem Siegel des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert wird. Zudem werden bei Haushalten keine laufenden Messwerte an die Netzbetreiber übermittelt; es erfolgt lediglich eine jährliche aggregierte und verschlüsselte Übermittlung. Nur wenn der Verbraucher freiwillig einen Tarif wählt, der eine feinere Messung erfordert, werden weitere Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet.

Durch das Smart-Meter-Gateway können notwendige Berechnungen zur Verbrauchsermittlung ohne eine externe Stelle durchgeführt werden. Das Gateway bereitet die Messwerte selbstständig auf und versendet diese verschlüsselt an die notwendigen Akteure. Der Gesetzentwurf ist ein sinnvoller Kompromiss zwischen einem möglichst effizienten „Rollout“ von Smart Metern einerseits und dem Datenschutz andererseits.

Ein Streitpunkt beim Einsatz von „Smart Metern“ ist die Hoheit über das Datenmanagement. Wer sollte aus Ihrer Sicht die teilweise sensiblen Daten verwalten?
Die sternförmige Kommunikation verhindert gerade, dass eine zentrale Stelle genau abspeichert, wann, wer das Licht anmacht. Das Gesetz regelt eindeutig, wer zu welchem Zweck welche Daten erhält. Gleichzeitig ist durch die direkte Kommunikation sichergestellt, dass Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber die Daten bekommen, die sie für ihre Aufgaben benötigen. Dies wird durch den sternförmigen Versand der Messwerte gewährleistet. Das Gesetz hat dabei eine bedarfsgerechte und vor allem effiziente Art der Datenübertragung festgelegt. Das Smart-Meter-Gateway ist Mittelpunkt des Datenverkehrs und stellt sicher, dass kein Akteur mehr Daten erhält als notwendig, und dass diese nur anonymisiert übermittelt werden.

Schließlich wird der Einsatz von Smart Metern auch neue Maßstäbe bei der Transparenz setzen. Kommunikations- und Verarbeitungsschritte sind zu jeder Zeit für den Verbraucher sichtbar. Der Messstellenbetreiber dokumentiert den notwendigen Datenverkehr durch Datenblätter. Im Logbuch des Gateways ist zudem jederzeit einsehbar wer, wann, welche Messwerte zu welchem Zweck eingesehen hat.

Für die Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen kommen durch die Nachrüstung von digitaler Technik Kosten zu. Wie passt das zu den Zielen der Energiewende?
Wenn es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, sollen kleinere Photovoltaik-Anlagen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Dabei gilt eine Bagatellgrenze von 1 Kilowatt. Bei Anlagen zwischen 1 bis einschließlich 7 Kilowatt ist der Einbau optional. Niemand wird also zum Einbau gezwungen und die Rechnung des Messstellenbetreibers ist auf 60 Euro brutto jährlich gedeckelt. Diese Regelung tritt ab 2018 in Kraft und für ältere Anlagen gilt ein Bestandsschutz. Insgesamt handelt es sich um eine sehr behutsame Reform für die Betreiber von kleineren PV-Anlagen.

Durch den Einsatz von Smart Meter können kleinere Anlagen in das Gesamtsystem eingebunden werden. Die Anlagen werden auf den technisch neusten Stand gebracht und können so von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Bei der hohen und weiter zunehmenden Zahl dieser kleineren Photovoltaik-Anlagen ist es wichtig, sie in das digitalisierte System zu integrieren. Denn nur mit einem intelligenten Stromnetz, das möglichst viele Anlagen mit einbezieht, kann die Effizienz gesteigert werden.

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