Die Bundesregierung hat das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" auf den Weg gebracht. Wie bewerten Sie Regelungen?
Wir brauchen die Digitalisierung der Energiewende, damit die Stromwirtschaft sich auf die schwankenden erneuerbaren Energien einstellen und das neue System flexibel und effizient arbeiten kann. Aber mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die vorgesehenen Messsysteme werden voraussichtlich zumindest für Haushalte und Kleinerzeuger von Energie kaum Nutzen bringen, sondern vor allem Kosten verursachen. Überdies gibt es Zweifel an der technischen Lösung, die etliche gegenwärtig mögliche Anwendungen erschweren oder unmöglich machen könnte sowie Zweifel an der Datensicherheit.
Im Zentrum des Gesetzes steht der stufenweise Roll Out von „Smart Metern“. Diese stehen aus Datenschutzgründen in der Kritik. Wie stehen Sie zum Einsatz von Smart Metern?
Großverbraucher und Erzeuger müssen Smartmeter erhalten, keine Frage. Auch bei durchschnittlichen Haushalten und Kleinsterzeugern auf einen Zwangseinbau von Smartmetern zu setzen, ist aber der falsche Weg. Wir folgen hier den Argumenten der Verbraucherschützer. Denn Smart Meter helfen in diesem Segmenten weder beim Sparen von Energie, und erst recht nicht von Kosten. Deshalb sollten Verbraucher selber entscheiden können, ob sie dem Einbau digitaler Stromzähler zustimmen. Nach dem Gesetz könnten Netzbetreiber oder Vermieter den Einbau aber auch ohne ihre Zustimmung veranlassen, das lehnen wir ab.
Ein Streitpunkt beim Einsatz von „Smart Metern“ ist die Hoheit über das Datenmanagement. Wer sollte aus Ihrer Sicht die teilweise sensiblen Daten verwalten?
Wir sehen die Verteilernetzbetreiber (VNB) als künftige „Datendrehscheibe“, und nicht die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Die Daten sollten weiterhin bei den VNB gesammelt, überprüft, ggf. ergänzt und aggregiert werden. Die ÜNB müssen auch im Zeitalter der Flexibilisierung und Digitalisierung ihre intelligente Infrastruktur beherrschen und kontrollieren können. Dazu benötigen sie den direkten Zugang zu den Messstellen-Daten. Sie bleiben sowieso für rund 95 Prozent der Stromzähler und digitalen Messeinrichtungen zuständig. Deshalb würde eine überflüssige Doppelstruktur geschaffen, wenn die VNB die für ihre Zwecke ohnehin benötigten Daten erst über die ÜNB erhalten würden. Der Energiewende dürfte auch kaum gedient sein, wenn künftig sämtliche der zusätzlichen und Großteils sensiblen Daten in der Hand der vier ÜNB liegen würden. Das könnte auch ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Für die Betreiber von kleineren Photovoltaik-Anlagen kommen durch die Nachrüstung von digitaler Technik Kosten zu. Wie passt das zu den Zielen der Energiewende?
Der geplante Rollout von Smart Metern “killt” die Wirtschaftlichkeit kleiner PV-Anlagen unter 10 Kilowatt. Bei einer 7 KW-Anlage fallen Zusatzkosten für die IT-Technik in Höhe von 2.000 € über 20 Jahre an, was die Gesamtkosten im Vergleich zum Nutzen unverhältnismäßig um fast 20 Prozent erhöht. Die Zusatzkosten von 80 € pro Jahr entsprechen etwa 13 % der jährlichen PV-Vergütung. Bei kleineren Anlagen ist die Wirtschaftlichkeit noch katastrophaler. Als LINKE befürworten wir eine dezentrale Energiewende in Bürgerhand. Und der ist mit Sicherheit so nicht gedient.