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Interview

DVB-T2 darf kein Pay-TV werden

Bundesverbraucherzentrale bezweifelt Erfolg des künftigen Antennenfernsehens

Ilja Braun Referent Telekommunikation Team Digitales und Medien bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Quelle: vzbv/Gert Baumbach Alexander Hiller Redakteur Meinungsbarometer.info 29.01.2015

Glaubt man Deutschlands führenden Verbraucherschützern steht es gar nicht gut um das künftige DVB-T2. In der Kritik steht vor allem die Ankündigung der Privaten, ihre Inhalte künftig mithilfe eines gemeinsamen Plattformbetreibers nur noch verschlüsselt und kostenpflichtig unters Volk bringen zu wollen. Darüber wie ein erfolgreiches und verbraucherfreundliches Antennenfernsehen in Zukunft aussehen könnte hat sich die Verbraucherzentrale Bundesverband schon heute Gedanken gemacht.







Herr Braun, die beiden großen privaten TV-Veranstalter (RTL-Gruppe, ProSiebenSat.1) haben angekündigt, ihre Inhalte künftig über DVB-T2 nur noch verschlüsselt und kostenpflichtig anzubieten. Dafür wird jetzt ein gemeinsamer Vermarkter (Plattformbetreiber für DVB-T2) gesucht. Was könnte das künftig für den Verbraucher bedeuten?

Aus Sicht des vzbv wäre es wünschenswert, wenn auch die privaten Sender ihre Programme unverschlüsselt anbieten würden. Das private Fernsehen ist werbefinanziert und sollte den Verbraucher nichts zusätzlich kosten. Wenn die Verbraucher schon neue Endgeräte kaufen müssen, um DVB-T2 überhaupt empfangen können, werden sie nicht noch zusätzlich für Set-Top-Boxen zahlen wollen.

Wie schätzen Sie die entstehende Monopolstellung des neuen Plattformbetreibers ein und warum ist das für den Verbraucher schlecht?

Ich finde die Monopolstellung nicht grundsätzlich problematisch. Es wäre ineffektiv, mehrere Plattformen für DVB-T2 zu haben, die die begrenzte Anzahl von Programmen dann unter sich und in die entsprechenden Bouquets aufteilen müssten. Ein Monopol muss gut reguliert werden. Das ist hier die Aufgabe der Landesmedienanstalten.

Welche Konsequenzen befürchten Sie mittelfristig? Was fordern Sie von den Programmveranstaltern, was vom neuen Plattformbetreiber?

Was einmal als Überall-Fernsehen angekündigt wurde, sollte nicht als Pay-TV enden. Ein Programmangebot kann noch so vielfältig sein – wenn außer den öffentlich-rechtlichen Sendern nichts unverschlüsselt zu empfangen ist, werden entweder die Kabelnetzbetreiber oder die gängigen Video-on-Demand-Plattformen die lachenden Dritten sein.

Müsste hier nicht auch das Bundeskartellamt als unabhängige Wettbewerbsbehörde eingreifen, deren Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist? Was fordern Sie von der Bundespolitik in Bezug auf mögliche Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund nur eines agierenden Anbieters?

Die Landesmedienanstalten sollten bei der Auswahl des Betreibers auf ein möglichst vielfältiges und verbraucherfreundliches Angebot achten, auch in preislicher Hinsicht.

Was können die Verbraucher generell tun, wenn marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen am Markt die Preise diktieren? 

Verbraucher haben immer die Möglichkeit, sich auf dem Markt nach Alternativen umzusehen, sowohl in qualitativer als auch in preislicher Hinsicht. Sie können Angebote vergleichen und bewusst entscheiden. DVB-T2 ist als Fernsehangebot bei Weitem nicht alternativlos. Angesichts des derzeitigen Gerangels um die 700-MHz-Frequenzen und des unzureichenden Angebots an Endgeräten scheint es ohnehin unsicher, ob der neue Standard noch eine Chance hat.

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