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CDU nimmt Kommunen beim Carsharing in die Pflicht

Warum die Städte und Gemeinden das Gesetz künftig auch in die Praxis umsetzen müssen

Steffen Bilger, MdB, CDU/CSU-Bundestagsfraktion Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion Steffen Bilger MdB CDU/CSU-Bundestagsfraktion 25.10.2016
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Der Weg für mehr Carsharing in den Stadträumen ist bald frei. Mithilfe eines neuen Gesetzes könnte es schon bald Parkbevorrechtigungen und Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Verkehrsraum geben. Doch dafür müssen künftig die Kommunen das Gesetz auch in die Praxis umsetzen, so die Forderung von Steffen Bilger von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.







Bundesverkehrsminister Dobrindt plant ein Car-Sharing-Gesetz – überfällig oder überflüssig?
Bereits während der Koalitionsverhandlungen habe ich mich für das Bekenntnis der Großen Koalition zur Notwendigkeit eines Carsharing-Gesetzes eingesetzt. Das Gesetz sorgt für notwendige Klarstellungen und bietet den richtigen Rahmen für ein stark wachsendes Angebot. Durch das starke Wachstum und die Erwartungen sowohl der Kommunen als auch der Carsharing-Anbieter mussten wir endlich weitergehende Regelungen treffen. Ich freue mich sehr, dass wir nun endlich einen Entwurf vorliegen haben.

Unter anderem sollen geteilte Autos bei öffentlichen Parkplätzen privilegiert werden dürfen. Wie könnten und sollten Car-Sharing-Anbieter in dieser Frage behandelt werden?
Der Ansatz aus dem Gesetzentwurf entspricht den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen. Bisher gab es im deutschen Recht weder eine Ermächtigungsgrundlage für eine Parkbevorrechtigung und Parkgebührenbefreiung für das Carsharing im öffentlichen Verkehrsraum noch eine Regelung für die erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge. Das alles wird nun geklärt. Wir bieten den Kommunen damit die Möglichkeit Carsharing in ihrer Stadt oder Gemeinde zu unterstützen. Der Bund schafft den Rahmen, die Umsetzung muss vor Ort erfolgen. Wir wünschen uns aber schon, dass die Möglichkeiten des Carsharing-Gesetzes dann auch intensiv genutzt werden.

Kritiker sagen, dass die positiven Effekte für Umwelt und Verkehrsaufkommen bei sogenannten Free-Floating-Anbietern geringer ausfallen, als beim klassischen Car-Sharing. Wie sollte dem Rechnung getragen werden?
Carsharing egal in welcher Form ist aus meiner Sicht förderungswürdig. Uns geht es beim Carsharing natürlich um den Umweltaspekt, weshalb im Gesetzentwurf auch stark auf die Umweltwirkung eingegangen wird. Wenn Carsharing dazu führt, dass immer mehr Menschen ohne eigenes Auto auskommen, hilft das der Umwelt. Wenn weniger Parkplätze in den Städten benötigt werden ist das auch gut für die Umwelt und für die Lebensqualität. Im Gesetzentwurf kommt aber auch die Erwartung zum Ausdruck, dass Carsharing-Fahrzeuge zu einem großen Teil Elektroautos sein sollten. Da leisten die Free-Floating-Anbieter schon einen wesentlichen Beitrag. Neben den Umweltaspekten sehen wir aber auch noch andere wichtige Gründe für die Förderung dieser Mobilitätsform. Carsharing ist Teil der Mobilität der Zukunft und die Nutzer erwarten, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, die diese Mobilitätsform erleichtern, egal ob mit Free-Floating oder mit dem klassischen Carsharing.

Welche weiteren Regelungen sollte ein Car-Sharing-Gesetz aus Ihrer Sicht unbedingt enthalten? Bzw. welche auf keinen Fall?
Ich hätte es gerne gesehen, wenn wir ein Elektromobilitäts- und Carsharing-Gesetz gemacht hätten. Das Elektromobilitätsgesetz haben wir schon vor längerer Zeit beschließen können, so dass es jetzt noch um den Regelungsbedarf beim Carsharing ging. Ich finde den Gesetzesentwurf wie er uns nun vorliegt ausgewogen und gut.

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