Nach den neuen Vorgaben aus Brüssel kann der Nutzer seine Daten leichter löschen lassen und von einem Anbieter zu einem anderen übertragen. Ist der Nutzer nach den neuen Regeln Herr über seine Daten?
Informationen über die Verwendung von Daten sind künftig verpflichtend. Zudem müssen künftig Hinweise zur Rechtshilfe bereitgestellt und Berichtigungen sowie Löschungen durchgeführt werden. Der Verbraucher wird mit der Datenschutzgrundverordnung besser gestellt und sollte zukünftig darüber besser informiert werden, welche Rechte ihm zu stehen und was er im Falle eines Missbrauchs tun kann. Der Nutzer sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass jedes Mal, wenn er seine Daten bereitstellt, er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Datenverarbeiters akzeptiert und dass die Weiterverarbeitung dieser Daten zu anderen Zwecken darin enthalten sein könnte. Die Datenschutzgrundverordnung wird die Verbraucher besser stellen und gibt den Nutzer mehr Widerspruchsmöglichkeiten.
Die neuen Regeln setzen auch auf Daten-Sparsamkeit. Wie ist der Ausgleich zwischen den Rechten der Nutzer und den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter aus Ihrer Sicht gelungen?
Daten-Sparsamkeit ist ein Konzept, dass den Verbraucher schützen soll. Das bedeutet, dass nur die Daten gesammelt und verarbeitet werden, die für die jeweilige Anwendung notwendig sind. Aus meiner Sicht wurde die richtige Balance zwischen den Rechten der Nutzer und den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter nicht gefunden. Die Rechte der Nutzer wurden gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter überzogen geregelt. Industriepolitisch ist das Konzept der Datensparsamkeit ein Hemmschuh für zukünftige datengetriebene Innovationen.
Großbritannien und Dänemark haben Ausnahmen ausgehandelt. Inwieweit lässt sich von einer Datenunion sprechen?
Großbritannien und Dänemark haben insgesamt viele Ausnahmen im Innen- und Justizbereich der EU für sich beansprucht. Sie treten der Datenschutzrichtlinie, die den Rahmen für die polizeilich-justizielle Zusammenarbeit vorschreibt, nicht bei, doch sind sie bei der Datenschutzgrundverordnung, die den Bereich des Binnenmarktes regelt, dabei. Künftig wird es nicht 28 verschiedene Datenschutzgesetze geben, sondern ein einziges Gesetz für ganz Europa – und das ist eine Datenunion, wenn man es so nennen möchte!
Im Zuge der neuen Regelung wurde auch die Richtlinie zu den Fluggast-Daten verschärft. Was erhoffen Sie sich von dem neuen Rechtsrahmen?
Die Richtlinie über die Verwendung von den Fluggastdatensätzen ist ein wichtiges Mittel für das Aufspüren von Kriminellen, wie Terroristen, Menschenhändlern und Drogendealern. Wir brauchen solche Instrumente, um unsere Welt sicherer zu machen. Fluggastdatensätze liefern uns diese nötigen Erkenntnisse, die uns andere Daten nicht liefern können. Bei der terroristischen Bedrohungslage in Europa sollen wir alle Möglichkeiten nutzen, um unsere Bürger besser zu schützen. Hätten wir keine europäische Lösung geliefert, würden die Mitgliedstaaten nun ihre eigenen Systeme aufbauen, was wiederum die Zusammenarbeit der Terrorabwehr in Europa erheblich erschwert hätte.