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Verbraucherschützer finden nichts verwerfliches am DVB-T2 Gebührenmodell

Warum die Jahresgebühr von 69 Euro für den Empfang der privaten Programme in Ordnung geht

Dr. Katja Henschler, Referatsleiterin Telekommunikation/Elektronische Medien, Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen Dr. Katja Henschler Referatsleiterin Telekommunikation/Elektronische Medien Verbraucherzentrale Sachsen e.V. 14.07.2016
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Die Verbraucherschützer hätten sich zwar ein kostenfreies Privatfernsehen über DVB-T2 HD gewünscht, können aber mit dem Gebührenmodell beim sogenannten Freenet-TV leben. "Da die überwiegenden Antennenfernsehen-Nutzer diesen Übertragungsweg nur für einen Zweit- oder Drittfernseher nutzen, ist es aus unserer Sicht auch hinzunehmen, dass die Jahresgebühr von 69 Euro für jedes Gerät zu berappen ist", so Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Entscheidend sei letztlich aus Sicht des Verbraucherschutzes, dass die öffentlich-rechtlichen Sender unverschlüsselt und kostenfrei empfangbar sind.







Seit Mai 2016 läuft in vielen Regionen Deutschlands  der Pilotbetrieb für DVB-T2 HD. Wie schätzen Sie grundsätzlich die Fortführung der Fernsehterrestrik in Deutschland ein?
Wir schätzen die Fortführung als durchaus positiv und zukunftsfähig ein. Zum einen ist DVB-T eine beliebte wie preiswerte Übertragungsform. Dazu kommt, dass das neue DVB-T2HD im Standard 1080p50 sendet und damit den technologisch modernsten Standard mitbringt. Weder im Kabel noch via Satellit ist dies derzeit gegeben, wo bislang der Standard 720p50 bzw. 1080i25 gebräuchlich ist. Sofern die übertragenen Sendungen bereits selbst diese Bildschärfe mitbringen – d. h. nicht hochkonvertiert worden sind – genießt der DVB-T2HD-Zuschauer derzeit den höchsten Bildgenuss.

Ab Juli 2017, so hat jetzt der Plattformbetreiber Freenet-TV bekannt gegeben, werden die privaten Programme nur gegen eine Jahresgebühr von 69 Euro zu empfangen sein. Was halten Sie von den Plänen im Sinne des Verbraucherschutzes?
Natürlich wäre für Verbraucher kostenfreies Privatfernsehen, das sich ja schon durch Werbung finanziert wünschenswert. Aber letztlich sehen wir es dennoch als Bereicherung des DVB-T, dass die Privaten überhaupt diesen Übertragungswert unterstützen, und sei es nun als Pay-TV. Entscheidend aus Sicht des Verbraucherschutzes ist, dass die öffentlich-rechtlichen gebührenfinanzierten Sender unverschlüsselt und kostenfrei empfangbar sind. Da die überwiegenden Antennenfernsehen-Nutzer diesen Übertragungsweg nur für einen Zweit- oder Drittfernseher nutzen, ist es aus unserer Sicht auch hinzunehmen, dass die Jahresgebühr von 69 Euro für jedes Gerät zu berappen ist.

Kann unter diesen Umständen DVB-T2 ein Erfolg werden oder scheitert die Terrestrik?
Da sich das neue DVB-T2 technologisch hochmodern gibt und die Privatsender hierüber empfangbar sind, rechnen wir ihm gute Zukunftschancen ein.

Welcher Fernsehübertragungsweg ist aus Ihrer Sicht derzeit am verbraucherfreundlichsten? Welche Vor- und Nachteile haben Kabel, Sat, Internetfernsehen und DVB-T2?
Tatsächlich hat jeder Übertragungsweg Vor-und Nachteile. Man muss zunächst sehen, dass nicht alle Übertragungswege technisch überall möglich sind. Das Internetfernsehen hat – als Streaming bzw. Mediatheknutzung – den ungeheuren Vorteil, dass man das Breitband „sowieso“ hat und darüber ohne Zusatzkosten nun auch öffentlich-rechtliches Fernsehen sehen kann. Allerdings geht der Breitbandausbau aus unserer Sicht nicht schnell genug voran. Insoweit bedauern wir zugleich, dass die Bundesregierung statt des Kabelausbaus auf LTE-Internet setzt. Das ist, auch auf lange Sicht, sehr teuer für die Nutzer. Ländliche Gebiete sind damit gegenüber gut mit Breitband versorgten Gebieten regelrecht abgehängt von zeitgemäßem Medienkonsum.
Kabelfernsehen hat insbesondere für Mieter u. U. den Vorteil, dass eine Kabelgebühr bereits in der Miete enthalten ist. Zugleich sehen wir diese Tatsache als Nachteil für die wachsende Zahl von Mietern, die Fernsehen lieber nur noch über Internet schauen würde. Beim Kabelfernsehen muss man außerdem immer wieder mit steigenden Kabelgebühren rechnen.

Beim DVB-T wiederum haben sich über die letzten etwa 10 Jahre zweimal technologische Neuerungen ergeben, bei denen der Austausch vorhandener Geräte jeweils zwingend erforderlich wurde. Die von Verbraucherschützern geforderte Kompatibilität der Standards haben wir hier vermisst. Und schließlich: was die Bildqualität angeht, so bieten inzwischen alle Übertragungswege hohe Bildqualität.

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