Über den 2. Bundesmux sollen 16 weitere Programme vertrieben werden. Was bedeutet das für die Entwicklung von DAB+?
Die zukünftige Programmvielfalt in den beiden bundesweiten Multiplexen übersteigt dann in vielen Regionen das herkömmliche Angebot über UKW. Es werden im zweiten Multiplex zudem überwiegend Programme übertragen, die es auf UKW nicht gibt. DAB+ wird dadurch für immer mehr Radiohörer eine attraktive Ergänzung zum gewohnten Programmangebot.
Vier Bewerber als Plattform-Betreiber gibt es auf die Ausschreibung für den 2. Bundesmux. Wie zufrieden sind Sie mit der Resonanz? Sollte evtl. ein 3. Bundesmux angedacht werden?
Die Bewerbungen sind sehr detailliert und belegen die Ernsthaftigkeit der geplanten Investitionen. Die Bewerber vertrauen offensichtlich nicht nur dem programmlichen Potential von DAB+, sondern auch dem wirtschaftlichen. Auf jeden Fall ist die Nachfrage nach Programmplätzen höher als das verfügbare Angebot. Ich bin mit der Resonanz ausgesprochen zufrieden.
Für einen dritten bundesweiten Multiplex mangelt es allerdings an verfügbaren Kapazitäten. Selbst der zweite Multiplex lässt sich ja nur realisieren, weil die Länder Kapazitäten zur Verfügung gestellt haben. Wichtiger wäre es in meinen Augen, in allen Ländern neben den beiden bundesweiten Multiplexen auch einen privaten Multiplex an den Start zu bringen, um die Regionalität von Hörfunk abzubilden.
Einzelne der 16 Programm-Plätze können ggf. von Dritt-Anbietern belegt werden – wie lässt sich dauerhaft Angebotsvielfalt sicherstellen?
Ich gehe davon aus, dass die wenigen Programmplätze, die der auszuwählende Plattformbetreiber nicht selbst belegt, immer gut nachgefragt werden. Der Plattformbetreiber wird zudem selbst darauf achten, dass innerhalb seiner Plattform ein inhaltlich und farblich gut aufeinander abgestimmtes Gesamtensemble verbreitet wird. Einen Leerstand einzelner Kapazitäten befürchte ich nicht, eher das genaue Gegenteil.
Die Ausschreibung ist beendet – wie läuft das Verfahren nun weiter und wann gibt es die neuen Programme zu hören?
Der Fachausschuss Netze, Technik, Konvergenz der Medienanstalten wird sich am 7. März mit den Bewerbungen befassen und eine erste Bewertung in Bezug auf die Zulässigkeit und Qualität der Anträge vornehmen. Die Bewerber sind zu dieser Sitzung eingeladen. Danach werden der weitere Ablauf und der Zeitplan bis zur Zuweisungsentscheidung konkretisiert. Noch in der ersten Jahreshälfte 2017 könnte dann die Zuweisung durch ZAK oder – im Fall einer Auswahlentscheidung – durch die GVK erfolgen.
Für Bestellung und Aufbau von Sendeeinrichtungen muss man erfahrungsgemäß mit einem Zeitraum von 6 bis 9 Monaten rechnen, so dass ich nicht mehr von einem Sendestart im Jahr 2017 ausgehe. In der ersten Hälfte 2018 aber wird es jedenfalls losgehen.