Der Markt zur Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale wurde liberalisiert. Wie ist Ihr Fazit seit Beginn der Liberalisierung?
Mein Fazit ist positiv. Der Markt entwickelt sich. Neben der MEDIA BROADCAST GmbH und einigen Landesrundfunkanstalten werden sich mindestens zwei weitere Unternehmen behaupten. Viele UKW-Sender werden jetzt von DIVICON MEDIA HOLDING GmbH bzw. der UPLINK NETWORK GmbH betrieben, ohne dass die Endnutzer den Wechsel überhaupt bemerkt haben. Die Versorgungsqualität hat nicht gelitten und die Rundfunkveranstalter freuen sich über flexiblere Dienstleistungen als bisher.
Medienberichten zufolge sind bislang nur 15 % des Gesamtmarktvolumens an alternative Sendernetzbetreiber gegangen und es wird sogar mit Abschwächen der Wechselquote gerechnet. Woran liegt das aus Ihrer Sicht?
15 % sind doch ein guter Wert nach nicht einmal einem Jahr. Die Deregulierung ist natürlich auch Ansporn für MEDIA BROADCAST. Ich gehe davon aus, dass das Unternehmen vielen Programmveranstaltern bei anstehenden Vertragsverhandlungen gute Angebote gemacht hat. Außerdem: Wer einen Dienstleister wechselt, will nicht nur einen niedrigen Preis, sondern auch gute Qualität. Wer schon lange im Geschäft ist, hat hier natürlich Renommee, das die Neuen sich erst noch erarbeiten müssen.
Der Entwurf zur einschlägigen Regulierungsverfügung sieht vor, die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale wieder „ex post“ zu regulieren. Dadurch wären Preise anzeige- aber nicht mehr genehmigungspflichtig. Wie bewerten Sie das?
Ich halte das für vernünftig. In der derzeitigen „ex ante“-Preisregulierung sind den neuen Dienstleistern die Angebotspreise der MEDIA BROADCAST grundsätzlich bekannt. Die „ex post“-Regulierung erlaubt der MEDIA BROADCAST flexiblere Angebote, z. B. hinsichtlich Laufzeit- und Mengenrabatten. Der Wettbewerb wird meines Erachtens also gestärkt. Voraussetzung sind allerdings diskriminierungsfreie Bedingungen auf den Vorleistungsmärkten. Ich denke hier vor allem an die Mietbedingungen für Antennenflächen.
Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt in der Verfügung stehen? Bzw.: Was auf keinem Fall?
Die Details der Verfügung wird die Bundesnetzagentur sicher sorgfältig ausarbeiten. Ich wünsche mir, dass die guten Erfahrungen bisher auch auf den Betrieb der DAB+ und DVB-T(2)-Netze angewendet werden. Schließlich sollte gewissenhaft geprüft werden, ob die Preise der DFMG Deutsche Funkturm GmbH angemessen sind alle Senderbetreiber gleich behandelt werden.