Der Markt zur Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale wurde liberalisiert. Wie ist Ihr Fazit seit Beginn der Liberalisierung?
Die Marktöffnung läuft gut an. UPLINK hat bereits mehre z. T. landesweite Rundfunknetze umstellen können, u. a. in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen. In den ersten 12 Wochen des Jahres haben wir 100 UKW-Sender umgestellt, insgesamt bislang knapp 150 – bis auf 2 Sonderfälle halten wir dafür auch direkt die Frequenzzuteilungen. Wir schauen optimistisch auf die nächsten Entwicklungen.
Organisatorisch und technisch ist die Umstellung erfreulich verlaufen, selbst die technische Umstellung bei Großanlagen ist entspannt. UPLINK betreibt Sendeanlagen mit insgesamt 1 Mio. Kilowattstunden Antennenleistung bundesweit und wir bauen in Kiel gerade unsere erste Großantennenanlage, da der bisherige Betreiber seine Infrastruktur aufgibt.
Wundern müssen wir uns allerdings öfter über das Verhalten der Media Broadcast, aber man muss sich eigentlich nur die Öffnung anderer Monopolmärkte und deren Verlauf ansehen, dann wird vieles klar. Zuletzt wurde von dort in einer strittigen Frage sogar ein Schiedsspruch der Bundesnetzagentur abgelehnt, das macht eine Zusammenarbeit natürlich nicht einfacher.
Medienberichten zufolge sind bislang nur 15 % des Gesamtmarktvolumens an alternative Sendernetzbetreiber gegangen und es wird sogar mit Abschwächen der Wechselquote gerechnet. Woran liegt das aus Ihrer Sicht?
Es gibt etwa 2.900 UKW-Frequenzen in Deutschland, davon werden aktuell schätzungsweise 1.350 Frequenzen noch von Media Broadcast, etwa 150 von UPLINK, knapp 120 von weiteren neuen Anbietern, teilweise auch im Eigenbetrieb, verantwortet. Die übrigen knapp 1.300 Frequenzen werden von den Landesanstalten der ARD und durch Einzelbetreiber ausgesendet.
Wir meinen, dass das für die erste Welle an wechselnden Radioveranstaltern gar nicht so schlecht ist. Vielen, die wechseln wollten, wurde dies nicht gerade einfach gemacht. Da sind im Vorfeld die abenteuerlichsten Hürden aufgetaucht und auch gezielt Unsicherheit geschürt worden.
Ein Wechsel wird auch weiterhin für den Radioveranstalter durch vertragliche Hürden und Taktieren des bisherigen Dienstleisters bestimmt. Das hemmt wechselwillige Kunden, auch wenn wir jetzt ja mit unserer Erfahrung aus knapp 150 Frequenzübergängen eigentlich aus dem Vollen schöpfen könnten. Man braucht als neuer Anbieter also ein bisschen Geduld.
Der Entwurf zur einschlägigen Regulierungsverfügung sieht vor, die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale wieder „ex post“ zu regulieren. Dadurch wären Preise anzeige- aber nicht mehr genehmigungspflichtig. Wie bewerten Sie das?
Entscheidend ist ja, dass die Bundesnetzagentur eine Preiskontrolle vornimmt um Missbrauch einzudämmen, der Ablauf ist da eher zweitrangig. Der Entwurf sieht da ja nun auch ausdrücklich vor, dass jetzt Bündelprodukte wie z. B. die Signalzuführung mitbeobachtet werden sollen. Das begrüßen wir sehr, wir haben bei unseren Verhandlungen mit potentiellen Kunden zum Teil abenteuerliche Begründungen gehört, warum unsere Preise angeblich nicht wettbewerbsfähig seien. Je genauer da zukünftig hingeschaut wird, umso besser.
Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt in der Verfügung stehen? Bzw.: Was auf keinem Fall?
Die bisherige Regulierung war schon gar nicht so schlecht, da spürt man die große Erfahrung der Bundesnetzagentur in der Öffnung von Telekommunikationsmärkten. Wir sehen aber auch die Grenzen guter Regeln, wenn diese einfach nicht eingehalten werden. Wir fordern da deutlich stärkere Sanktionen, wenn z. B. Unterlagen nicht rechtzeitig übergeben oder Termine unter einem Vorwand verzögert werden. Kommerziell müssen die Vorleistungspreise bei der Antennenmitbenutzung noch stärker hinterfragt werden. Auch die Vordienstleister des Ex-Monopolisten müssen neuen Anbietern transparente und faire Preise bieten, da gibt es noch einiges zu tun.