Die drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich 1991 ganz bewusst für die Gründung einer gemeinsamen Landesrundfunkanstalt entschieden.
Ziel war dabei, von Beginn an die Lebenswirklichkeit und die Themen der hier lebenden Menschen in den MDR-Programmen abzubilden und ihnen auch innerhalb der ARD bundesweit eine wahrnehmbare Stimme zu verleihen.
Die seitdem bestehenden staatsvertraglichen Regelungen sind für mich nach wie vor austariert und verleihen dem MDR als Dreiländeranstalt so auch das notwendige Gewicht innerhalb der ARD.
Mit dem jetzt geplanten und vom MDR-Rundfunkrat bestätigten Reformprogramm „MDR 2017“ stellt sich der Sender in den kommenden Jahren als trimediales Medienhaus auf. Er reagiert damit auf die weitreichenden Herausforderungen und Veränderungen der digitalen Medienwelt und nimmt dafür wichtige Weichenstellungen an den einzelnen Standorten vor.
Vor diesem Hintergrund halte ich auch größere Strukturanpassungen für notwendig. Über die Details muss aber in erster Linie innerhalb des MDR und in seinen Aufsichtsgremien diskutiert werden.“