Nach dem Entwurf zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag dürfen neue Sportwetten-Anbieter an den Markt – wie bewerten Sie diese Öffnung?
Die Länder haben durch die Marktöffnung auf eine rechtliche Blockadesituation reagiert. Ursprünglich sollten bundesweit 20 Konzessionen an Sportwettenanbieter vergeben werden. Das ist jedoch wegen eines gerichtlichen Stopps der Vergabe bis heute nicht passiert. Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung, die Kontingentierung aufzuheben, sinnvoll und richtig. Ich bin davon überzeugt, dass sich ein transparenter Markt und eine effektive Aufsicht verwirklichen lassen, ohne die Anzahl von Wettanbietern zu begrenzen. Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags können somit weiterhin umgesetzt werden.
Politiker und Experten fordern eine bundesweite Glückspiel-Aufsicht. Wie sollte diese ausgestaltet sein?
Bereits nach geltendem Glücksspielstaatsvertrag gibt es bundesweit zuständige Aufsichtsbehörden. Deren Kompetenz betrifft bislang vorwiegend bundesweit erlaubte Angebote. Meiner Meinung nach spricht einiges dafür, eine zentrale Steuerung auch für das Verbot unerlaubter Glücksspiele einzuführen. Denkbar wäre etwa, dass einzelne Länderbehörden unter ihren Glücksspielkollegen entsprechende, bundesweite Zuständigkeiten erhalten. Eine interessante Alternative wäre außerdem, zu diesem Zweck auch eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Diese Option wird im Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz aktuell geprüft.
Die deutschen Regeln müssen vor dem EU-Recht bestehen. Wie schätzen Sie den Entwurf dahingehend ein?
Für mich ist klar: Mit diesem Entwurf können wir eine systematische Regulierung von Sportwetten in den Ländern erreichen, die auch den Anforderungen des Europarechts entspricht. Die Europäische Kommission scheint das im Übrigen genauso zu sehen. Sie hat die im Entwurf vorgesehene Aufhebung der Begrenzung der Anzahl von Konzessionen ausdrücklich begrüßt. Für einen Erfolg spricht auch, dass die Kommission zwar Bemerkungen zu dem Gesetzesentwurf abgegeben hat, jedoch keine signifikanten Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen äußert.
Langfristig könnten Begrenzungen für die Anzahl der Wett-Anbieter gänzlich fallen. Welche Regeln müssten für einen freien Markt der Sportwetten aus Ihrer Sicht dann gelten?
Schon mit dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird während der Experimentierphase ein Erlaubnisverfahren eingeführt, dass keine zahlenmäßige Begrenzung der Wettanbieter vorsieht. Ich möchte jedoch deutlich sagen: Auch ein freier Markt bedeutet selbstverständlich nicht die Aufhebung sämtlicher Regeln im Bereich Sportwetten. Elementare Regeln sind und bleiben insbesondere Beschränkungen des Wettprogramms, etwa bei Live-Wetten. Ich halte außerdem den Einsatz zuverlässiger Systeme zur Altersprüfung und zur Sperrung von Menschen, die pathologisch spielen, für unverzichtbar. Nur so können die Risiken des Glücksspiels tatsächlich eingedämmt werden. Zudem muss es in unserem Interesse sein, entschlossen gegen die Nutzung von Sportwetten zu illegalen Zwecken - wie etwa Wettmanipulation und Geldwäsche - vorzugehen.