Die Possen um die "Hart-aber-fair"-Sendung und die Millionen-Zahlungen an Thomas Gottschalk haben nicht nur das Ansehen des WDR und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschädigt. Sie haben den Fokus auch einmal mehr auf die Aufsichtsstrukturen der Rundfunkanstalten gerichtet.
Aus Sicht der FDP existieren dort zwei Kernprobleme. Zunächst einmal sind Teile der althergebrachten Aufsichtsstrukturen zu stark politisiert. Dies hat nicht zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner "ZDF-Entscheidung" vom 25 März 2014 festgestellt. Es hatte seinerzeit den zu großen Einfluss "staatlicher und staatsnaher Personen" auf die Aufsichtsgremien konstatiert und dabei besonders die Bedeutung einer Brandmauer zu "Vertreterinnen und Vertretern der Exekutive" betont.
Deshalb ist es aus unserer Sicht auch nicht weiter tragbar, dass Inhaber herausragender öffentlicher Ämter - wie etwa Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten -, welche im übrigen auf eine möglichst häufige und positive Darstellung durch die mit hoher publizistischer Macht ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besonders angewiesen sind, gleichzeitig auf wesentliche Entscheidungsprozesse etwa beim leitenden Personal dieser Anstalten Einfluss nehmen können. Der Fall des ehemaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender sollte uns noch in mahnender Erinnerung sein.
Insofern mutet es doch mehr als erstaunlich an, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in ihrem Änderungsentwurf zum ZDF-Staatsvertrag weiterhin allen 16 Bundesländern ein Benennungsrecht für den Fernsehrat einräumen wollen. Diese dürfen laut Staatsvertragsentwurf übrigens auch weiterhin Regierungsmitglieder sein, so dass in der Praxis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiterhin die Riege der Minister und Staatssekretäre aus den Bundesländern die längste "Bank" im Fernsehrat besetzen wird.
Und auch die zukünftige Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist hoch problematisch. Zwar soll dieser um zwei Sitze verkleinert werden. Doch weiterhin können vier Regierungsmitglieder aus den Ländern - üblicherweise sogar die Spitze der jeweiligen Länder - im Verwaltungsrat das operative Geschäft des Senders steuern. Dabei frage ich mich: Was haben z.B. Horst Seehofer und Olaf Scholz im Lenkungsgremium einer eigentlich "staatsfernen" öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zu suchen?
Ähnliches gilt für den WDR. Zwar sind Regierungsmitglieder von einer Entsendung in die Aufsichtsgremien ausgeschlossen. Aber auch bei der anstehenden Änderung des WDR-Gesetzes sollte der Einfluss der Politik zugunsten anderer zivilgesellschaftlicher Gruppen gemindert werden. Ich könnte mir vorstellen, dass drei der für Parteien reservierten Sitze an andere Gruppen aus der Zivilgesellschaft vergeben werden. Durch die Möglichkeit für Initiativen, Gruppierungen, Vereine etc., die nicht qua Gesetz im WDR-Rundfunkrat vertreten sind, sich für einen Sitz zu bewerben, würde die Aufsicht auch etwas flexibler und anpassungsfähiger gestalten. Bei der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW ist es ganz ähnlich konzipiert.
Das zweite Kernproblem ist die zu große faktische Nähe zwischen Beaufsichtigtem und Aufsicht. Denn die ganz überwiegend sehr kenntnisreichen und engagierten Rundfunk- und Fernsehräte beziehen ihre Informationen und Entscheidungsgrundlagen vorrangig aus den Anstalten selbst. In der Praxis werden die meisten Entscheidungsvorlagen direkt in den Büros der Intendanten vorbereitet. Die Kontrolleure werden also mit Informationen derjenigen Institutionen versorgt, die sie kontrollieren sollen. Aus meiner Sicht wäre es dagegen zwingend erforderlich, dass unabhängige operative (Geschäfts-) Stellen vorhanden sind, welche diese Arbeit übernehmen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Externalisierung, Professionalisierung und Vereinheitlichung der Rundfunkaufsicht sinnvoll. Einfach, effektiv und im Grundsatz kostenneutral wäre die Zusammenführung der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit der Aufsicht über den privaten Rundfunk - also den Landesmedienanstalten, die bereits jetzt für den privaten Rundfunk zuständig sind. Die notwendige Expertise und professionelle Geschäftsstellen sind dort bereits vorhanden und können ausgebaut werden. Ein Schritt in Richtung einer einheitlichen Medienaufsicht wird dadurch ebenfalls bereits vollzogen. Die Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen kann weiterhin über Rundfunk- bzw. Medienräte sichergestellt werden.