Mit Schärfe haben die ersten Lokalradio-Veranstalter auf den Vorstoß der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) reagiert, künftig das lokale Fernsehen in Sachsen durch Mittel aus der Rundfunkgebühr mitzufinanzieren. Tino Utassy, Geschäftsführer BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG, der unter anderem in Dresden und Leipzig die beiden Lokalwellen Radio Leipzig und Radio Dresden betreibt, sieht diese einseitig auf das Fernsehen beschränkte Förderung der SLM sehr kritisch. Wie der Lokalradio-Veranstalter dem Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk sagte, führe dies letztendlich ein stückweit zur Wettbewerbsverzerrung in den Lokalmärkten. Vielmehr würde Utassy es begrüßen, wenn die SLM generell und spartenübergreifend digitale Projekte fördern würde. Dagegen verteidigt Michael Sagurna, Präsident des Medienrates der SLM, die Pläne seiner Medienanstalt zur Förderung des lokalen Fernsehens. Nach Ansicht Sagurnas sei zudem die wirtschaftliche Lage der lokalen Radios insgesamt nicht so dramatisch wie die der lokalen Fernsehveranstalter. Diese stünden in ganz Deutschland aufgrund rückläufiger Werbeeinnahmen bei steigendem Aufwand für die technische Verbreitung überwiegend finanziell mit dem Rücken zur Wand. „Nach Berechnungen der Landesmedienanstalten“, so Sagurna weiter, „wäre für eine effektive Unterstützung der Lokal-TV-Szene bundesweit ein jährlicher Betrag von ca. 60 Mio. Euro notwendig.“ Um diese Summe aufzubringen, plädiert die SLM für eine monatliche Belastung des Beitragszahlers von ca. 15 Cent. „Für den Einzelnen geht es also lediglich um die Zahlung von nicht einmal zwei "Vielfaltsgroschen" für den lokalen Rundfunk“, so Sagurna abschließend.
Sollen die sächsischen Pläne Realität werden, würde das aber zunächst eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages notwendig machen, um dort eine entsprechende Fördermöglichkeit verankern zu können. Das hieße aber auch, dass es unter den 16 Bundesländern einen entsprechenden Konsens geben müsste. Für eine schnelle Hilfe der TV-Lokalsender hat die SLM daher jetzt einen zweiten Pfeil im Köcher. Auf Initiative der Medienbehörde haben im April die Regierungsfraktionen im Sächsischen Landtag eine Gesetzesinitiative unter dem Namen „Entwurf zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes und des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland” auf den Weg gebracht, durch die eine rechtliche Grundlage für die SLM geschaffen wird, die Infrastrukturkosten der lokalen Fernsehveranstalter fördern zu können. Eine Verabschiedung des Gesetzes könnte noch vor der Sommerpause erfolgen.
Schon jetzt schauen die ersten lokalen Fernsehmacher außerhalb Sachsens „mit neidischem Blick auf Sachsen“. Wie Ralf Schietrumpf, Geschäftsführer von TV Halle dem Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk sagte, würde er es für sein Programm begrüßen, wenn die Politiker auch seines Landes die lokalen Fernsehmacher finanziell entlasten würden. Am meisten jedoch unterstützt Schietrumpf das „Wunschmodell“ vieler lokaler Fernsehsender, nämlich irgendwann ein Teil der Rundfunkgebühr zu werden.