Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht, mit welchen Maßnahmen wollen die Länder die Bundesregierung bei deren Ziel unterstützen, bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung in Deutschland erreicht zu haben?
Lieberknecht: Thüringen hat einen eigenen 10-Punkte-Plan aufgestellt, dessen gemeinsame und zielstrebige Umsetzung durch Bund und Land eine rasche Verbesserung der Breitbandversorgung in Thüringen bewirken wird. Die Maßnahmen reichen von der konsequenten Nutzung von Synergien im Infrastrukturbereich (Stichwort: Leer-Rohre) über die Mobilisierung von Fördermitteln bis hin zur Unterstützung kommunaler Breitbandprojekte. Einzelheiten zu diesem 10-Punkte-Plan finden Ihre Leser in der „Breitbandstrategie Thüringen 2020“.
Soweit es darum geht, das vom terrestrischen Fernsehen intensiv genutzte 700-MHz-Band für funkgestützte Breitbandzugänge umzuwidmen, hat der Bund erst im Juni einen weitreichenden Einigungsvorschlag der Ministerpräsidenten überraschend abgelehnt. Diese Frage ist daher neu zwischen Bund und Ländern zu verhandeln.
Mit welchen Mitteln wollen Sie die öffentlich-rechtlichen Sender zur Zusammenarbeit bewegen, die ja die notwendigen Frequenzen erst nach 2018 vollständig abgeben wollen?
Vor kurzem hat die ARD ihre Planung zur Umstellung des terrestrischen Fernsehens auf den neuen Standard DVB-T2 um 18 Monate beschleunigt. Danach wird das 700-MHz-Band nicht mehr bis Ende 2020 vom Rundfunk benötigt, sondern nur noch bis Mitte 2019. Ich gehe davon aus, dass auch das ZDF und die privaten Programmveranstalter auf diesen beschleunigten Zeitplan einschwenken werden. Jetzt ist erst einmal der Bund am Zug, von seiner Maximalforderung abzurücken, wonach das 700-MHz-Band schon ab Anfang 2017 vom Rundfunk geräumt werden soll. Meiner Ansicht nach ist ein Kompromiss auf der Zeitschiene, der weder das terrestrische Fernsehen noch die Breitbandversorgung gefährdet, zum Greifen nah.
Wann wird es die nächste große Frequenzversteigerung in Deutschland geben und wie hoch werden die Einnahmen voraussichtlich sein?
Es wird damit gerechnet, dass die Frequenzvergaben in den Bereichen 900 MHz, 1800 MHz sowie 1,5 GHz Anfang 2015 erfolgen und zu Mindesteinnahmen von einer Milliarde Euro führen. Höhere Beträge können realisiert werden, wenn die Vergabe in Form einer Versteigerung erfolgt – das ist noch nicht sicher. Ebenso würden die Einnahmen höher ausfallen, wenn der Bereich 700 MHz schon zu diesem Zeitpunkt in das Vergabeverfahren einbezogen werden kann.
Der Gewinn soll zwischen Bund und Ländern geteilt werden und für Breitbandausbau und Digitalisierung verwendet werden, für welche konkreten Projekte wird Thüringen das Geld einsetzen?
Entsprechende Gelder würden für den Breitbandausbau in Thüringen gemäß der „Breitbandstrategie Thüringen 2020“ insbesondere zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken eingesetzt, um Bevölkerung und Unternehmen in Thüringen flächendeckend bedarfsgerecht mit modernen schnellen Breitbandzugängen zu versorgen.
Wer darf sich Hoffnung machen von Bund bzw. Ländern seine Umstellungskosten erstattet zu bekommen?
Wie bei der Digitalen Dividende I vor etwa fünf Jahren muss auch jetzt vorgesehen werden, dass Nutzern drahtloser Produktionsmittel und Rundfunksendern die notwendigen Umstellungskosten erstattet werden. Ich meine allerdings, die Länder sollten sich hier nicht noch einmal auf schwammige Zusagen des Bundes verlassen, sondern klare Vorgaben und einfache Antragsverfahren durchsetzen. Außerdem ist für die Drahtlosanwender die Frage geeigneter Ersatzfrequenzen mindestens ebenso wichtig wie die der Kostenerstattung.
Nachzügler bei der Digitalisierung ist immer noch der Hörfunk, wie können private Sender und Bürger-Radios den Sprung in die digitale Welt aus Mitteln der Digitalen Dividende gefördert bekommen?
Eine schöne Idee. Aber noch ist ja nicht einmal die Größe des Bären bekannt, der da erlegt werden soll. Daher wäre es verfrüht, schon jetzt Anteile des Bärenfells zu verplanen, die nichts mit dem Breitbandausbau oder der Erstattung von Umstellungskosten zu tun haben.