Menue-Button
← FACHDEBATTE Interview

Datenschutzbeauftragte fordert komplett neues Abkommen mit USA

Wie der Datenverkehr künftig geregelt sein sollte

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Quelle: Bundesregierung Andrea Voßhoff Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Bundesregierung 09.11.2015
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
ZUR FACHDEBATTE

Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hält ein neues Safe-Harbour-Abkommen mit den USA "unter Berücksichtigung der vom EuGH geforderten strengen Vorgaben" für nötig. Von der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung verspricht sie sich wesentliche Verbesserung gegenüber der aktuellen Rechtslage.







Der EuGH hat das Safe-Harbour-Abkommen mit den USA praktisch gekippt. Werden Facebook, Google und Co. nach dem entsprechenden Urteil den Datenverkehr auf ihre US-Server einstellen?
Das müssen Ihnen die genannten Unternehmen beantworten. Nachdem der EuGH die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission (2000/520/EG3) für ungültig erklärt hat, können Übermittlungen von personenbezogenen Daten aus Europa in die USA nicht mehr auf Basis dieses Regelwerks erfolgen. Die betroffenen Unternehmen müssen nun sorgfältig prüfen, ob sie in datenschutzrechtlich einwandfreier Weise ein anderes rechtliches Instrument für die Übermittlung von Daten in die USA nutzen können.

Der Umgang der US-Internetriesen mit persönlichen Daten widerspricht eigentlich dem strengeren EU-Datenschutz – die für Facebook zuständige irische Behörde konnte sich jedoch auf das bislang bestehende Safe-Harbour-Abkommen der EU-Kommission berufen. Woher kommt dieses Durcheinander?
Die irische Datenschutzbehörde vertrat die Auffassung, dass die Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2000 weitergehende Ermittlungen gegen Facebook ausschließt. Der EUGH hat nunmehr klargestellt, dass die europäischen Datenschutzbehörden in völliger Unabhängigkeit ein eigenes Prüfrecht haben, das nicht durch Entscheidungen der Kommission, wie etwa zu Safe Harbor, eingeschränkt werden darf.

Ein neues sogenanntes Safe-Harbour-Abkommen zwischen der EU und der USA wird gerade verhandelt. Was sollte darin stehen?
Die Europäische Kommission veröffentlichte – in Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen – im November 2013 zwei Mitteilungen, die sich mit der Wiederherstellung des Verbrauchervertrauens in transatlantische Datentransfers befassen. Diese Mitteilungen enthalten 13 Empfehlungen zur Verbesserung des Safe-Harbor-Abkommens, insbesondere zu den Aspekten Stärkung der Betroffenenrechte, Transparenz, Durchsetzung, Regelungen zur Weitergabe von Daten an Dritte und Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese Daten.
Ich habe mich wiederholt für eine Überarbeitung der geltenden Safe-Harbor-Entscheidung eingesetzt und den zügigen Abschluss der Verhandlungen gefordert. Mit dem aktuellen Urteil des EUGH ist dies mehr als geboten. Dazu reicht aber allein ein Nachbessern nicht aus. Eine Neuregelung unter Berücksichtigung der vom EUGH geforderten strengen Vorgaben muss das Ziel sein.

Auf EU-Ebene wird zudem gerade an einer Datenschutzreform gearbeitet. Was sind Ihre wichtigsten Mindestanforderungen an eine neue Verordnung?
Was den Schutz der Daten der EU-Bürger im Verhältnis zu Drittstaaten, wie den USA, anbelangt, so wird die Datenschutzgrundverordnung wesentliche Verbesserungen gegenüber der aktuellen Rechtslage enthalten. Dies gilt insbesondere für das sogenannte Marktortprinzip. Dieses Prinzip beinhaltet, dass jeder Datenverarbeiter, der seine Dienste an Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU anbietet, dem Europäischen Datenschutzrecht unterfallen wird. Das wird auch dann gelten, wenn er nicht in der EU niedergelassen ist. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten müssen die Kriterien für die Beurteilung des angemessenen Datenschutzniveaus an die Vorgaben des EuGH-Urteils angepasst, d. h. verschärft werden. Insbesondere sind bei der Beurteilung des Datenschutzniveaus der Umfang und die Kriterien für die staatliche Überwachung in diesen Ländern deutlich stärker in den Blick zu nehmen.

UNSER NEWSLETTER

Newsletter bestellen JETZT BESTELLEN

■■■ WEITERE BEITRÄGE DIESER FACHDEBATTE

EIN DEBATTENBEITRAG VON
Dr. Katja Henschler
Referatsleiterin Telekommunikation/Elektronische Medien
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Dr. Katja Henschler, Referatsleiterin Telekommunikation/Elektronische Medien, Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Datendienste | Politik

Nur Europa bietet optimalen Schutz

Wie die Verbraucher sicher durchs Netz kommen, ■ ■ ■

EIN DEBATTENBEITRAG VON
Dr. Katja Henschler
Referatsleiterin Telekommunikation/Elektronische Medien
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

EIN DEBATTENBEITRAG VON
Prof. Dr. Johannes Caspar
Datenschutzbeauftragter
Freie und Hansestadt Hamburg - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Datendienste | Politik

Datenschutzexperte warnt vor ■ ■ ■

Warum jetzt alle Radio- und TV-Macher ihre ■ ■ ■

EIN DEBATTENBEITRAG VON
Prof. Dr. Johannes Caspar
Datenschutzbeauftragter
Freie und Hansestadt Hamburg - Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

EIN DEBATTENBEITRAG VON
Axel Voss
CDU-Europaabgeordneter
EVP-Fraktion im Europaparlament

Axel Voss, CDU-Europaabgeordneter und Datenschutzexperte
Politik | Netze

CDU-Datenschutzexperte für praktikable ■ ■ ■

Datenschutz nach EuGH-Urteil und vor neuer ■ ■ ■

EIN DEBATTENBEITRAG VON
Axel Voss
CDU-Europaabgeordneter
EVP-Fraktion im Europaparlament

ZUR FACHDEBATTE

ÜBER UNSERE FACHDEBATTEN

Meinungsbarometer.info ist die Plattform für Fachdebatten in der digitalen Welt. Unsere Fachdebatten vernetzen Meinungen, Wissen & Köpfe und richten sich an Entscheider auf allen Fach- und Führungsebenen. Unsere Fachdebatten vereinen die hellsten Köpfe, die sich in herausragender Weise mit den drängendsten Fragen unserer Zeit auseinandersetzen.

überparteilich, branchenübergreifend, interdisziplinär

Unsere Fachdebatten fördern Wissensaustausch, Meinungsbildung sowie Entscheidungsfindung in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Gesellschaft. Sie stehen für neue Erkenntnisse aus unterschiedlichen Perspektiven. Mit unseren Fachdebatten wollen wir den respektvollen Austausch von Argumenten auf Augenhöhe ermöglichen - faktenbasiert, in gegenseitiger Wertschätzung und ohne Ausklammerung kontroverser Meinungen.

kompetent, konstruktiv, reichweitenstark

Bei uns debattieren Spitzenpolitiker aus ganz Europa, Führungskräfte der Wirtschaft, namhafte Wissenschaftler, Top-Entscheider der Medienbranche, Vordenker aus allen gesellschaftlichen Bereichen sowie internationale und nationale Fachjournalisten. Wir haben bereits mehr als 600 Fachdebatten mit über 20 Millionen Teilnahmen online abgewickelt.

nachhaltig und budgetschonend

Mit unseren Fachdebatten setzen wir auf Nachhaltigkeit. Unsere Fachdebatten schonen nicht nur Umwelt und Klima, sondern auch das eigene Budget. Sie helfen, aufwendige Veranstaltungen und überflüssige Geschäftsreisen zu reduzieren – und trotzdem die angestrebten Kommunikationsziele zu erreichen.

mehr als nur ein Tweet

Unsere Fachdebatten sind mehr als nur ein flüchtiger Tweet, ein oberflächlicher Post oder ein eifriger Klick auf den Gefällt-mir-Button. Im Zeitalter von X (ehemals Twitter), Facebook & Co. und der zunehmenden Verkürzung, Verkümmerung und Verrohung von Sprache wollen wir ein Zeichen setzen für die Entwicklung einer neuen Debattenkultur im Internet. Wir wollen das gesamte Potential von Sprache nutzen, verständlich und respektvoll miteinander zu kommunizieren.