Der EuGH hat das Safe-Harbour-Abkommen mit den USA praktisch gekippt. Werden Facebook, Google und Co. nach einem entsprechenden Urteil den Datenverkehr auf ihre US-Server einstellen?
Safe Harbour wird ohne jegliche Übergangsmöglichkeit aufgehoben. Da nun die Rechtsgrundlage für den Datentransfer und das bringt die Unternehmen in große rechtliche Schwierigkeiten. Safe Harbour war über 15 Jahre lang die Rechtsgrundlage für über 4000 Unternehmen. 60% davon sind kleine und mittelständische Unternehmen. Es sind nicht nur die großen US-Giganten betroffen, sondern auch viele europäische Konzerne und unter ihnen viele kleine Firmen.
Die genannten Konzerne werden den Transfer von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA dem nicht einstellen, wenn sie nur eine neue Rechtsgrundlage für den Transfer haben
Der Umgang der US-Internetriesen mit persönlichen Daten widerspricht eigentlich dem strengeren EU-Datenschutz – die für Facebook zuständige irische Behörde konnte sich jedoch auf das bislang bestehende Safe-Harbour-Abkommen der EU-Kommission berufen. Woher kommt dieses Durcheinander?
Das ist nicht richtig. Daten europäischer Bürger dürfen nur dann in einem Drittstaat verarbeitet werden, wenn die dortigen Datenschutzstandards denen in der EU entsprechen. Die Safe-Harbour-Entscheidung wurde erst nach den NSA-Enthüllungen in Frage gestellt und seine Aufhebung gefordert. Der EuGH hat diese Forderung mit seinem Urteil zu Safe Harbour nun bestätigt.
Ein neues sogenanntes Safe-Harbour-Abkommen zwischen der EU und der USA wird gerade verhandelt. Was sollte darin stehen?
Ein neues Abkommen oder eine andere Alternative muss es geben. Den Unternehmen wurde die rechtliche Grundlage für den Transfer von Daten genommen. Sie agieren jetzt in einer rechtlichen Grauzone. Es wird ein neues Abkommen benötigt, dass den "Safe Harbour Mechanismus" verbessert und an die Anforderungen aus dem Urteil angepasst ist. Zentral ist, dass personenbezogene Daten von EU Bürgen nur dann in die USA oder im Falle von so genannten Adäquanzentscheidungen mit anderen Drittstaaten eben in diese Staaten nur dann übermittelt werden, wenn die dortigen Datenschutzstandards dem EU-Datenschutz gleichwertig sind. Hiermit muss es dann eine Lösung hinsichtlich des Zugriffs von amerikanischen Behörden auf die Daten der Unternehmen geben!
Auf EU-Ebene wird zudem gerade an einer Datenschutzreform gearbeitet. Was sind Ihre wichtigsten Mindestanforderungen an eine neue Verordnung?
Die Datenschutzreform ist notwendig, da das derzeitig noch gültige EU-Datenschutz verhaltet ist und an die neuen Herausforderungen der Digitalisierung angepasst werden muss. Gut ist, dass mit der Datenschutzgrundverordnung gleiches Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten gelten wird. Damit wird der EU-Datenschutz als harmonisiert. Wichtig ist, dass das neue Datenschutzrecht praktikabel in der Umsetzung ist und für Unternehmen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden liefert. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen müssen entlastet werden. Die Datenschutzgrundverordnung muss auch für neue so genannte Big-Data-Anwendungen ermöglichen bei gleichzeitigem Schutz von personenbezogenen Daten.



