Einzelne öffentliche Bibliotheken bieten einen inklusiven Musik-Streaming und -Download-Service an. Stellen solche Angebote eine Konkurrenz zu klassischen, kommerziellen Streamingdienste dar?
Für den Musikbereich liegen uns hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. In dem vergleichbaren Buchbereich allerdings gibt es Studien, die belegen, dass die Ausleihe gedruckter Bücher die Nutzenden eher zum Kauf von Büchern bewegt. Bibliotheken fördern also in gewissem Umfang den kommerziellen Absatz der Medien eher.
Darüber hinaus kaufen Bibliotheken die Angebote für ihre Nutzenden zu einem realen Preis ein, d.h. die Rechteinhaber werden entsprechend vergütet. Und wie im wirklichen Leben sind die eingekauften Angebote nicht in jeder Lebenslage perfekt. Bei dem von Ihnen angesprochen Musikdienst „Freegal“ z. B. ist ein Nachteil des Angebots, dass das Angebot mit 1 Millionen Titelns schon sehr groß ist, aber nicht so groß wie z. B. Spotify oder ähnliche Anbieter. Nutzende, die also „alles“ haben wollen, werden sich eine andere kommerzielle Lösung suchen müssen. Wer aber die Technik und den Funktionsumfang eines Streamingangebots kennen lernen möchte und dabei einer ihr bekannten Bibliothek eher vertraut als einem Internetanbieter, wer sich kein kommerzielles Angebot leisten kann oder möchte und wer sich gelegentlich eine Playlist zusammenstellen möchte, dem bieten wir mit Freegal eine ziemlich gute Lösung an.
Inwieweit handelt es sich bei solchen Angeboten noch um eine Leihe?
Die „Leihe“ von gedruckten Büchern ist ja nur eine sehr erfolgreiche Methode, wie Bibliotheken eine ihrer Kernaufgaben erfüllen: Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zu dieser Chancengleichheit gehört nicht nur der Zugang zu Fachliteratur zur Weiterbildung, sondern natürlich auch die kulturelle Teilhabe, so wie die Möglichkeit, technische Entwicklungen nachvollziehen zu können und an gesellschaftlichen Diskursen teilnehmen zu können. Wie weit diese Bereitstellung von Teilhabe im Einzelnen gehen sollte und wie diese Teilhabe im digitalen Bereich aussehen soll, ist immer zu diskutieren und auszuhandeln. Und ob wir das dann noch als „Leihe“ bezeichnen wollen, werden wir sehen.
Der Dienst ist auf 8 Stunden tägliches Streaming und 3 Downloads pro Woche begrenzt. Welchen Sinn hat eine solche Begrenzung?
Über die Gründe können wir nur mutmaßen, da wir diese Begrenzungen selbst nicht eingerichtet haben, sondern diese uns von Anbieterseite vorgegeben wird.
Die Angebote sind – etwa mit der App des US-Amerikanischen Anbieters freegal – auch mobil auf dem Handy nutzbar. Was geschieht mit den anfallenden Nutzerdaten? Bzw. was sollte aus Ihrer Sicht mit diesen geschehen und/oder was nicht?
Der Zugang zu den digitalen Angeboten wird von uns prinzipiell anonym eingerichtet. Grundsätzlich streben wir an, alle Angebote lediglich mit der Kombination aus unserer Bibliotheks-Benutzernummer und unserem Bibliotheks-Passwort zugänglich zu machen, ohne zusätzliche Registrierung beim Anbieter. Dabei ist die Nutzernummer selbst dem Anbieter nicht bekannt, weil sie nur verschlüsselt übertragen wird.
In Ausnahmefällen, zum Beispiel um gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, werden anonymisiert NutzerInnendaten weitergegeben. Bei Freegal übermitteln wir z. B. anonymisiert das Alter der NutzerInnen, um die Jugendschutzbestimmungen einhalten zu können.
Die Erhebung und Auswertung der Nutzungsdaten auf Seiten der Anbieter ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Hier weisen wir explizit auf die jeweiligen Datenschutzerklärungen der Anbieter hin, wie z.B. die Erklärung von Freegal unter: https://voebb.freegalmusic.com/privacypolicy.