Einzelne öffentliche Bibliotheken bieten einen inklusiven Musik-Streaming und -Download-Service an. Stellen solche Angebote eine Konkurrenz zu klassischen, kommerziellen Streamingdienste dar?
Der Bezug des Streaming-Dienstes stellt eine Ergänzung des bereits vorhandenen Angebots an CDs und DVDs dar. Eine Konkurrenz zu anderen Diensten sehe ich nicht, da auf dem vorhandenen Angebot aktuelle Titel fehlen und hier vor allem Musik-Klassiker oder internationale Folklore angeboten werden. Das werbungsfreie Angebot von freegal bedeutet für manche Nutzer durchaus ein Vorteil im Vergleich zu anderen kommerziellen Anbietern. Zudem steht es Nutzern natürlich frei, weitere kommerzielle Anbieter zu nutzen.
Aus Erfahrung wissen wir, dass diese kommerziellen Angebote auch zusätzlich genutzt werden. Die langjährige Existenz von Bibliotheken hat ja auch die Existenz von Buchhandlungen nicht gefährdet. Erst der Betrieb bzw. die Ausweitung des Versandbuchhandels gefährdet lokale Buchhandlungen.
Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, dass sich beide Institutionen durchaus ergänzen. Gleiches erwarte ich für das Nebeneinander von bibliothekarischen und kommerziellen Angeboten bei Streaming-Diensten
Inwieweit handelt es sich bei solchen Angeboten noch um eine Leihe?
Es handelt sich hier um ein zusätzliches Angebot zu den bisher bereits im Bestand befindlichen Musikträgern, um der Bibliothek neue Leserschichten zu erschließen und die Attraktivität der Bibliothek für bestimmte Besuchergruppen zu erhöhen. Das Angebot von freegal ist technisch für uns vergleichbar mit dem Angebot von e-books in der onleihe24 ostbayern.
Der Dienst ist auf 8 Stunden tägliches Streaming und 3 Downloads pro Woche begrenzt. Welchen Sinn hat eine solche Begrenzung?
Die Dauer des Streamings und der Anzahl der Downloads liegt nicht im Ermessen der Bibliothek, sondern des Anbieters. Es liegt im Ermessen der Bibliothek, dieses Angebot zu diesen Konditionen zu nutzen oder nicht.
Die Angebote sind – etwa mit der App des US-Amerikanischen Anbieters freegal – auch mobil auf dem Handy nutzbar. Was geschieht mit den anfallenden Nutzerdaten? Bzw. was sollte aus Ihrer Sicht mit diesen geschehen und/oder was nicht?
Die Nutzerdaten liegen weiterhin bei der Bibliothek und sind für den Musikanbieter auf legalem Weg nicht erhältlich.