Die Einführung und der Start des Regelbetriebs im März 2017 von DVB-T2 ist aus Verbrauchersicht nicht unproblematisch. Wie ist Ihre Einschätzung und was muss der Verbraucher jetzt wissen und beachten? Stichworte: DVB-T2 wird im März nicht deutschlandweit eingeführt, sondern zunächst in einigen Kernregionen, nicht alle Empfangsgeräte können auch die privaten Freenet-Programme empfangen.
Zum einen muss klarwerden, dass der 29.03.2017 nur der „Startschuss“ ist und der Endausbau erst Mitte 2019 erreicht ist. Zum anderen sollte der Verbraucher wissen, dass er im Zweifelsfalle bereits jetzt schon neue Hardware kaufen kann, da die Geräte abwärtskompatibel sind. Beim Receiverkauf sollten Verbraucher zudem auf das grüne DVB-T2 HD Logo achten. In der aktuellen Ausgabe der Stiftung Warentest wurden sowohl DVB-T2 HD Receiver als auch Antennen getestet.
Wie problematisch sind unlautere Aktionen, wie bspw. aktuell von Vodafone Kabel, die mit behördlich aussehenden Briefen, versuchen, von der DVB-T-Umstellung zu profitieren und neue Kabelkunden gewinnen wollen. Was empfehlen Sie den Bürgern?
Bereits bei der Einführung von DVB-T gab es ähnliche Aktionen seitens der Kabelnetz-betreiber. Insbesondere wurde mit der Umstellung von analog auf DVB-T seinerzeit versucht, einen Wechsel vom analogen Kabelfernsehen auf das (seinerzeit noch grundverschlüsselte) digitale Kabelfernsehen schmackhaft zu machen.
Zwischenzeitlich ist der Wettbewerb noch härter geworden, da IPTV wie beispielsweise Vodafone TV oder Entertain sowie Streamingdienste wie magine.tv oder Zattoo hinzugekommen sind. Dementsprechend härter ist auch die Werbung geworden.
Auch wenn Vodafone mit seinen „alternativen Fakten“ (Stichwort: „Abschaltung des analogen Fernsehdienstes DVB-T“) viele Verbraucher verunsichert hat, so hat die Werbeaktion aber auch einen kleinen positiven Aspekt: Der Bekanntheitsgrad und das Interesse an der Umstellung auf DVB-T2 HD steigt.
Wie schätzen Sie die bisherige Informationsdichte und Informationsqualität der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehprogramme ein? Sollten nach Ihrer Einschätzung die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehprogramme mit Laufbändern und Schwerpunktsendungen über den Umstieg informieren?
Die Kommunikation seitens der Fernsehanstalten und auch seitens der restlichen Beteiligten (Landesmedienanstalten, Projektbüro und Media Broadcast) schätze ich als sehr gut ein. Da auch Laufbänder bereits geschaltet sind und es auch schon einige Fernsehbeiträge zum Thema gesendet wurden, sehe ich momentan keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Beim weiteren Ausbau sollten dann speziell in den jeweils betroffenen Regionen entsprechende (lokale) Kommunikationsmaßnahmen intensiviert werden.
Welchen Wert hat generell der neue terrestrische Fernsehstandard DVB-T2 im Vergleich zu den anderen Übertragungswegen per Sat, Kabel und Streaming (IPTV)?
Natürlich werden Satellitenzuschauer aufgrund der größeren Programmvielfalt nicht auf DVB-T2 HD wechseln. Durch die starke Ausweitung des Empfangsgebietes der Privatsender hat DVB-T2 HD das Potenzial eine echte Alternative zum Kabelfernsehen zu werden. Während beim Kabelfernsehen ein Einzelnutzervertrag mit monatlich 15-20 Euro zu Buche schlägt, sind es bei DVB-T2 gerade mal 5,75 Euro für die Privatsender. Das ist die große Chance von DVB-T2: Neueste Technik in HD für kleines Geld. Allerdings haben nach wie vor Kabelzuschauer im Mehrnutzervertrag (Stichwort Zwangsverkabelung) leider das Nachsehen, da ein Ausstieg aus einem Mehrnutzervertrag in der Regel nicht möglich ist. Die gesetzliche Regelung (Betriebskostenverordnung §2 Nr. 15b) stammt noch aus der Anfangszeit des Kabelfernsehens als es weder Satellitenfernsehen noch IPTV oder Streamingdienste gab und ist unserer Ansicht nach überholt, da die freie Wahl des Fernsehempfangs behindert wird. Gegenüber IPTV und Streamingdiensten hat DVB-T2 HD einen großen Vorteil: Beim Ausfall der Internetleitung kann immer noch ferngesehen werden.