Die wesentlichen Player auf dem Markt der der Sendernetze wollen laut einer „Frankfurter Erklärung“ auch nach dem Rückzug der Media Broadcast für einen diskriminierungsfreien Zugang zur bundesweiten UKW-Infrastruktur sorgen. Welche Gefahr droht den Sendern – und damit den Hörern?
Den Veranstaltern droht keine Gefahr, sofern der Verkauf von Seiten der Media Broadcast korrekt umgesetzt wird. Hierzu bedarf es der Begleitung des Verkaufsvorganges durch die Bundesnetzagentur, das Bundeskartellamt, die Landesmedienanstalten und die Medienpolitik. Neben den Hörfunk-Programmerstellern sind auch alle genannten Institutionen tangiert.
Die Erklärung steht unter einem kartellrechtlichen Vorbehalt. Wieviel Markt kann es bei der UKW-Verbreitung überhaupt geben?
Die Frage stellt sich so nicht, denn bis dato herrscht ein Monopol. Erst durch den Verkauf kann endlich der Markt entstehen, den sich die Rundfunker wünschen, die bisher mit den Leistungen und Preisen des regulierten Unternehmens nicht zufrieden waren. Die Unterzeichner der Frankfurter Erklärung sichern nun allen Hörfunkern diskriminierungsfreien Zugang auf deren „Antennenplatz“ zu.
Wie sollte das Verfahren zur Vergabe der Media-Broadcast-Infrastruktur aus Ihrer Sicht laufen?
Von vornherein ist klar darzulegen, was verkauft werden soll. Dies ist, wie bei einem normalen Verkauf üblich, vorher zur Begutachtung freizugeben. Auch sollte nur das gekauft werden können, was wirklich benötigt wird und wozu es noch Ersatzteile gibt. Es gibt in diesem Zusammenhang Befürchtungen, dass Equipment erworben werden muss, was nicht mehr verwendbar ist und was zudem schon längst abgeschrieben ist.
Lohnt es sich angesichts der fortschreitenden Digitalisierung überhaupt noch, sich im Markt der UKW-Netzen zu engagieren?
Vor der Bundesnetzagentur hat die Media Broadcast verlauten lassen, dass UKW noch mindestens bis 2030 betrieben wird. Derzeit ist, neben wichtigen anderen Gründen, nicht absehbar, wann DAB+ überhaupt UKW ersetzen kann.