Meinungsbarometer: Herr Bundesminister Brüderle, warum ist die geplante Gesetzesänderung zur Ausstattung von Radiogeräten notwendig?
Rainer Brüderle: Bei der Digitalisierung des Hörfunks gibt es noch großes Entwicklungspotenzial. Wir wollen die Zahl der digitalen Empfangsgeräte und damit die Reichweite digitaler Radioprogramme steigern. Dadurch sollen insbesondere kommerzielle, mittelständische Geschäftsmodelle neue Impulse bekommen.
Welche Technologien halten Sie für geeignet, um den neu formulierten Anforderungen zu entsprechen? Reicht es, wenn Gerätehersteller lediglich zusätzlichen W-LAN-Internetempfang anbieten?
Gesetze sollten technologieneutral sein, da sie andernfalls zukünftige Innovationen behindern könnten. Es ist Aufgabe der Marktbeteiligten, geeignete Lösungen zu entwickeln. Zum digitalen Empfang bei Fernsehgeräten gibt es bereits Festlegungen im TKG.
Warum werden entsprechende Passagen für Radiogeräte erst jetzt formuliert?
Die Festlegungen zu Fernsehgeräten basieren auf dem europäischen Rechtsrahmen und wurden getroffen, um die Digitalisierung der Fernsehübertragung zu unterstützen. Beim Hörfunk lag eine andere Marktsituation vor. Es gab und gibt eine erhebliche und dominante Akzeptanz von UKW. Mit der vorgeschlagenen telekommunikationsrechtlichen Regelung sollen neue Anreize für eine stärkere Digitalisierung gesetzt werden.
Sie planen, den UKW-Abschalttermin von bisher 2015 auf das Jahr 2025 zu verschieben. Was entgegnen Sie Kritikern, die mit der Verschiebung eine zügige Digitalisierung des Hörfunks bedroht sehen?
Der Blick auf die derzeitigen Zahlen für analoge UKW-Geräte und digitale Empfangsgeräte macht deutlich, dass 2015 ein zu ambitionierter Zeitpunkt für die Abschaltung von UKW ist. Ich gehe davon aus, dass eine Verlängerung der analogen UKW-Nutzung bis höchstens 2025 in Verbindung mit den geplanten Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes einen sinnvollen Beitrag zur Digitalisierung leisten und gleichzeitig der derzeitigen Situation auf dem Gerätemarkt Rechnung tragen wird.
Wann rechnen Sie damit, dass die Gesetzesänderung in Kraft tritt? Wie ist das weitere Verfahren?
Aufgrund europäischer Umsetzungsfristen müssen die Änderungen bis 25. Mai 2011 in Kraft getreten sein.