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Kollaborative Roboter stellen hohe Anforderungen an die Sicherheit

Wie die Maschinenhelfer die Arbeit verändern

Prof. Dr. Sascha Stowasser - Direktor - Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.V. Quelle: IfaA Prof. Dr. Sascha Stowasser Direktor Institut für angewandte Arbeitswissenschaft 03.10.2017
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Langfristig gehe ich nicht davon aus, dass die Cobots dem Menschen die Arbeit wegnehmen", sagt Arbeitsforscher Prof. Dr. Sascha Stowasser. In Sachen Sicherheit gibt es heute schon klare Regeln.







Kollaborative Roboter kurz auch „Cobots“ gehen Menschen bei der Arbeit direkt zur Hand - eine Erleichterung für Menschen oder langfristig eine Gefahr für ihre Jobs?
Cobots können die physische Belastung des Menschen verringern, indem Roboter belastende Teile der Arbeit übernehmen, bspw. das Halten und Handhaben schwerer Lasten oder das Einpressen von Bauteilen. Die Arbeit wird sinnvollerweise so aufgeteilt, dass der Roboter die monotonen bzw. schweren Arbeitsschritte übernimmt, so dass der Mensch sich auf Arbeiten konzentrieren kann, in denen er dem Roboter überlegen ist (z. B. komplexe Fügevorgänge, flexible Arbeitsschritte etc.). Die Stärken des Menschen (Intuition, Flexibilität, Entscheiden und Urteilen) werden somit mit Vorteilen des Roboters (schnelle, kraftvolle, ausdauernde, reproduzierbare und präzise Bewegungen) verbunden.

Langfristig gehe ich nicht davon aus, dass die Cobots dem Menschen die Arbeit wegnehmen. Wie bei jeder betriebsorganisatorischen Innovation wird es sicherlich den ein oder anderen Jobverlust geben, dafür aber zahlreiche neue Stellen geschaffen, z.B. in den zur Entwicklung und Steuerung von Cobots notwendigen Tätigkeiten. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsforschung zeigt: Die seit 1994 installierten Industrie-Roboter haben keine Jobs aufgefressen.

Cobots“ arbeiten im Gegensatz zu herkömmlichen Industrierobotern regelmäßig in unmittelbarer Nähe von Menschen. Welche besonderen Sicherheitserfordernisse sehen Sie dadurch?
Der Erfüllung von Sicherheitsanforderungen kommt eine große Bedeutung zu. Damit ist für den Anwender ein erheblicher Aufwand verbunden. Vom Unternehmen sind Dokumentationsanforderungen, technische Anforderungen und zu beachtende Aspekte einzuhalten, wie bspw.:

o    Durchführung einer Risikobeurteilung
o    Möglichkeiten für Mitarbeiter, sich jederzeit vom Roboter entfernen zu können, Sicherstellung, dass der Kopf außerhalb des Arbeitsbereichs des Roboters ist
o    Sichere Begrenzung von Kräften und Geschwindigkeiten
o    Nachweis über erfolgte Prüfung des Verletzungsrisikos
o    keine großen Traglasten

„Cobots“ verfügen oft über umfangreiche Sensorik. Wie lässt sich die Total-Überwachung am Arbeitsplatz verhindern?
Gegenwärtig bedeutsam ist: In allen Lebensbereichen (Freizeit, Arbeit, selbst der Schlaf kann getrackt werden) ermöglicht die Digitalisierung theoretisch eine umfassende Daten- und Informationsüberwachung der Menschen. Das gilt auch für den digitalisierten Arbeitsplatz. Erfahrungsgemäß haben die meisten Arbeitgeber (wenige schwarze Schafe gibt es zwar auch) überhaupt kein Interesse an der Totalüberwachung der Beschäftigten.

Was hilft beim Einsatz von Cobots? Die Unternehmen benötigen klare Absprachen und Vereinbarungen darüber, welche Daten zu welchem Zwecke erfasst und ausgewertet werden. Diese Vereinbarungen müssen transparent sein und verständlich für alle Beschäftigten kommuniziert werden. Wesentlicher Bestandteil der Digitalisierungsstrategie eines Unternehmens ist Gestaltung der Kommunikationsstrukturen und des vertrauensvollen Kommunikationsverhaltens.

Sehen Sie gesetzlichen Regulierungsbedarf in Hinblick auf „Cobots“?
Neue gesetzliche Regularien für den Einsatz von Cobots sind meines Erachtens nicht notwendig und gestalterisch nicht zielführend. Das Betriebsverfassungsgesetz fordert bei betrieblichen Gestaltungsfragen, dass eine Orientierung an gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit erfolgt. Diese Forderung ist selbstverständlich auch auf die Gestaltung von kollaborativen Robotersystemen anzuwenden. Cobots fallen unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Zu den in der Richtlinie gestellten Anforderungen gehört die Realisierung einer Risikobeurteilung. Demnach hat der Hersteller einer Maschine „(…) dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“ Damit stellt die Risikobeurteilung die Basis der Gestaltung von kollaborativen Robotersystemen dar.

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