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VERLAUF DER DEBATTE

07.05.2018

INITIATOR

Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info

MEIBA+  Alexander Hiller

RECHTSUNSICHERHEIT BEI DASHCAMS BLEIBT

Wie geht es jetzt nach dem Grundsatzurteil des BGH weiter?

In vielen Ländern gehört die Dashcam längst zur Auto-Ausstattung. Aber machen die kleinen Kameras den Verkehr wirklich sicherer und taugen sie als Beweismittel bei Unfällen oder gefährden die Dashcams einfach nur die Persönlichkeitsrechte? Am 15. Mai 2018 hat das BGH eine Grundsatzentscheidung in Bezug auf die gerichtliche Verwertbarkeit der Dashcam-Aufnahmen bsw. bei Unfällen gefällt. Demnach dürfen Aufnahmen von Dashcams jetzt vor Gericht verwendet werden. Doch trotzdem bleiben viele Rechtsgrundlagen weiter unklar.

letzte Aktualisierung: 31.07.2018



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