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Interview

Österreich will sich bei Handy-TV nichts vorschreiben lassen

Doris Bures, Bundesministerin für Medien Österreich Quelle: 29.06.2007

Meinungsbarometer: Frau Bundesministerin Bures, Österreich will bis zur Fußball-Europameisterschaft 2008 Handy-TV über DVB-H starten. Wie sieht der Weg bis zum Start von Handy-TV aus, nachdem der Ministerrat jüngst die gesetzlichen Grundsteine gelegt hat?

Doris Bures: Die Gesetzesvorlage mit den Bestimmungen für „mobiles terrestrisches Fernsehen“ befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung. Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet und damit im August in Kraft treten kann. Parallel dazu arbeitet die Regulierungsbehörde KommAustria bereits an den Vorbereitungen für die Ausschreibung einer Multiplex-Plattform für mobiles terrestrisches Fernsehen. Wir werden in den nächsten Wochen auch Gespräche mit Fachkreisen in dieser Sache führen und danach kann die Ausschreibung der Plattform mit einer entsprechenden Bewerbungsfrist erfolgen. Mit diesem ambitionierten Zeitplan wahren wir die Chance, dass Handy-TV rechtzeitig zur Fußball-EM 2008 in Betrieb genommen werden kann. Ich will jedoch betonen, dass die Einhaltung dieses Wunschtermins keinesfalls zu Lasten der Chancengleichheit und der Rechtsstaatlichkeit im Vergabeverfahren gehen darf. Der Verfahrensgang und damit die Entscheidungsdauer wird letztlich auch stark davon abhängen, wie viele Antragsteller sich um die Zulassung bewerben und wie den gesetzlichen Voraussetzungen am Besten entsprochen wird.

Welche Ziele verfolgt Österreich mit Handy-TV? Setzen Sie ausschließlich auf DVB-H oder soll Handy-TV über DMB eingeführt werden?

Die mobile Fernsehnutzung wird in Österreich als eines der zentralen Innovationsmerkmale des digitalen terrestrischen Fernsehens identifiziert. Unser Ziel ist es, diese neue Nutzungsform möglichst rasch in einer wirtschaftlich tragfähigen Form im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sowie des Medienstandortes Österreich zu ermöglichen. Für Konsumenten bedeutet Handy-TV eine neue mobil und individuell einsetzbare Informations- und Unterhaltungsquelle und damit eine klare Ergänzung des Medienspektrums im TV-Bereich. Desweiteren werden Fernsehveranstalter und die Telekom-Industrie zusätzliche Reichweiten und Wachstumspotentiale durch die neue Technologie verwirklichen können. In der Frage des Standards hat es Gespräche der Regulierungsbehörde mit den Marktteilnehmern gegeben, die letztlich zu einer Empfehlung von DVB-H als robusten Standard mit einer ausreichenden Zahl von Programmen geführt haben.

Was kann Österreich von Deutschland lernen, wo ja zur Fußball-WM ebenfalls Handy-TV gestartet wurde - allerdings über DMB und bei weitem nicht mit dem gewünschten Erfolg?

Entscheidend für eine erfolgreiche Markteinführung scheint mir zu sein, dass möglichst alle Marktteilnehmer an der Entwicklung teilnehmen, dass eine ausreichende Zahl von herkömmlichen und speziellen Mobil-TV-Programmen in hervorragender Qualität übertragen wird und dass diese Angebote letztlich zu leistbaren Preisen angeboten werden. Die parallele Verfügbarkeit von vergleichbaren Handy-TV-Angeboten als Streaming über UMTS wird hier den Wettbewerb begünstigen. Ein Umstand, der uns bei der Markteinführung in Österreich zugute kommen könnte, ist die einheitliche Zuständigkeit des Bundes in Rundfunkangelegenheiten. In Deutschland ist das aufgrund der geteilten Zuständigkeit wohl deutlich komplizierter.

Was halten Sie von der aktuellen Debatte zwischen der Europäischen Union und Deutschland über den künftigen Standard von Handy-TV?

Wir haben die gesetzlichen Grundlagen für „mobiles terrestrisches Fernsehen“ bewusst standardneutral gefasst, um der Regulierungsbehörde ein flexibles Eingehen auf die Anforderungen des Marktes und der Zuseherinnen und Zuseher zu ermöglichen. Für die erste Zulassungsvergabe hat die Regulierungsbehörde nach Gesprächen mit den Fachkreisen DVB-H empfohlen. Dies ist freilich keine Festlegung für weitere Frequenzbereiche. Grundsätzlich bin ich für jeden Standard offen, der sich als durchschlagend und erfolgreich erweist. Verbindliche Vorschreibungen seitens der Europäischen Union sind zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht mehr zielführend.

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