Die Mobilfunkanbieter Telefónica und Liquid Broadband werfen der Bundesnetzagentur vor, dass die Vergaberegeln für die Mobilfunkauktion den Wettbewerb diskriminieren. Was entgegnen Sie den Vorwürfen?
Nach Abwägung der Regulierungsziele ist es sachlich nicht geboten und der Förderung des Wettbewerbs im Ergebnis nicht dienlich, abweichende Konditionen mit Blick auf den Frequenzzugang für einen Neueinsteiger festzulegen. Dem Versteigerungsverfahren liegen gleiche Bedingungen und damit auch gleiche Chancen für den Zugang zu Frequenzen zugrunde. Es ist nicht erkennbar, dass ein Neueinsteiger eines besonderen Schutzes durch Schaffung asymmetrischer Bedingungen wie die Reservierung von Frequenzen im Rahmen des Bietverfahrens bedarf.
Inwieweit könnte eine Klage den Zeitplan der Frequenzversteigerung gefährden? Wann beginnt Versteigerung?
Die Durchführung der Auktion ist für das 2. Quartal 2015 vorgesehen.
Welche Auswirkungen gibt es für den Umstieg von DVB-T auf DVB-T2?
Die Bundesnetzagentur wird die Rundfunkanstalten dabei unterstützen, die Rundfunksender möglichst beginnend ab April 2015 technisch umzustellen. So kann der Betrieb von DVB-T2 ab Frühjahr 2016 aufgenommen werden – schon die Fußball-Europameisterschaft könnte dann im neuen Standard übertragen werden. Sukzessive ab 2017 und nach Möglichkeit bundesweit ab Mitte 2018 sollen die Frequenzen dann für mobiles Breitband genutzt werden können.
Der Mobilfunkmarkt wächst immer weiter. Deutschland gehört aber immer noch zu den Schlusslichtern bei den mobilen Datenverbindungen. Was würde passieren, wenn die Frequenzversteigerung zugunsten der Mobilfunkanbieter sich verzögert oder ganz ausfällt?
Die Bundesnetzagentur hält den Fahrplan für die Auktion von Mobilfunkfrequenzen nicht für gefährdet.