Herr Minister, plant die Bundesregierung, der Forderung der Drahtlosanwender nach einer sofortigen Öffnung des Frequenzbereichs 470 bis 790 MHz für drahtlose Produktionsmittel als Primärnutzer in Allgemeinverfügung zu entsprechen?
Karl-Theodor zu Guttenberg: Der Frequenzbereich 470 bis 790 MHz ist nach der Frequenzbereichszuweisungsplan-Verordnung primär dem Rundfunkdienst zugewiesen und wird bisher durch den Fernsehrundfunk (DVB-T) genutzt. Zusätzlich ist er dem Mobilen Landfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesen. Eine Nutzungsbestimmung legt fest, dass dieser Bereich auch für Anwendungen drahtloser Produktionsmittel verfügbar ist. Dies werden wie auch bisher vorrangig öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter nutzen. Aber auch Anwendungen privater Rundfunkveranstalter, Programmproduzenten, Theater, kulturelle Einrichtungen werden künftig diesen Bereich nutzen können, soweit deren Bedarf nicht anderweitig gedeckt werden kann. Die Bundesnetzagentur arbeitet bereits an entsprechenden Konzepten, die eine möglichst einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten sicherstellt. Die Bundesnetzagentur teilt die Frequenzen im Wege von Einzelzuteilungen mit entsprechender Rechtssicherheit zu.
Hält die Bundesregierung es für realisierbar, dass der Rundfunk – nach Einquartierung vieler Drahtlosanwendungen – im dann weiter eingeschränkten Frequenzbereich 470 bis 790 MHz alle terrestrischen TV-Programme und alle Neuentwicklungen wie HDTV und DVB-T2 abwickeln kann?
Die Entwicklungsmöglichkeiten des Rundfunks werden auch unter den neuen Rahmenbedingungen nicht beschnitten. Der im Juni gefundene Konsens zwischen der Bundesregierung und den Ländern beruht auf der gemeinsamen Einschätzung, dass auch zukünftig der Bedarf von Übertragungskapazitäten für den Rundfunk in der digitalen Welt vollständig befriedigt werden kann. Gemäß den Ergebnissen der Genfer Planungskonferenz 2006 stehen hinreichend Kapazitäten zur Verfügung, die dem Rundfunk eine ausreichende Entwicklungsmöglichkeit geben. Dabei wurde die schon heute gegebene Verfügbarkeit neuer Übertragungstechnologien und Komprimierungsverfahren, die das Spektrum deutlich effizienter auslasten, bereits berücksichtigt.
Wie plant die Bundesregierung, ihre Breitbandoffensive mit der Digitalisierung des Rundfunks in Einklang zu bringen?
Für die Breitbandstrategie ist hier insbesondere die Digitale Dividende (790 bis 862 MHz) relevant und damit ein Frequenzbereich, der vorrangig für die Versorgung des ländlichen Raums mit mobilen Breitbandanwendungen genutzt werden soll – ohne dabei die Versorgung mit digitalem Fernsehen zu beeinträchtigen. Hier sind alle Beteiligten gefordert, auf eine friedliche Koexistenz der unterschiedlichen Technologien in den Randbereichen, in denen es zu Überlappungen kommen könnte, hinzuwirken.
Wann und wo werden voraussichtlich die ersten schnellen Internet-Zugänge per Mobilfunk nutzbar sein?
Das ist abhängig von den Planungen der Netzbetreiber, die letztlich die Frequenzen erhalten. Allerdings werden die Netzbetreiber gewisse Versorgungsauflagen beachten müssen. Die genauen Bedingungen werden von der Bundesnetzagentur erarbeitet. Wichtig ist uns, dass es für die Versorgung des ländlichen Raumes eine gewisse Priorität gibt, um das Ziel einer flächendeckenden Mindestversorgung bis Ende 2010 bestmöglich zu unterstützen.
Plant die Bundesregierung, ab 2010 die Alternative Breitband über Satellit zu nutzen, da die neue Mobilfunktechnologie LTE erst später voll verfügbar ist?
Die Bundesregierung ist an einem Technologie- und Anbietermix bei der Breitbandversorgung interessiert. Wir geben keiner speziellen Technik den Vorzug. Richtig ist aber, dass in bestimmten besonderes abgelegenen Regionen die Satellitenanbindung zur Sicherstellung der Mindestversorgung eine gute Alternative darstellt. Auch hier vollziehen sich ständig Verbesserungen, die die Breitbandnutzung per Satellit als Technik interessant machen. Allerdings ist zu beachten, dass die Satellitentechnik aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht geeignet ist, flächendeckend eine Breitbandversorgung sicher zu stellen.