85 Seiten ist die neue TKG-Novelle stark und seit dem 10.5.2012 in Kraft. Das Gesetz gilt´als wesentlicher Pfeiler für die Kommunikationsgesellschaft und als zentrales Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Es soll zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze setzen, den Netzausbau erleichtern und die Netzneutralität wahren. Profitieren sollen die Verbraucher, doch noch streiten Infrastrukturbetreiber und Inhalteanbieter darüber, wer im Netz das Sagen hat, wer wen transportieren darf und zu welchen Kosten. Infolgedessen haben es die beiden Seiten bisher nicht geschafft, ihre Interessen unter einen gemeinsamen Hut zu bekommen.
Dafür soll jetzt das neue TKG den Rahmen setzen und für einen fairen Wettbewerb im Netz sorgen zusammen mit der Bundesnetzagentur als Schiedsrichter. Für Prof. Dr. Stephan Ory von der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) ist es positiv, „dass die Politik das Problem erkannt und eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung im TKG gefordert wird“. Gleichzeitig sei es schwierig zu bewerten, wann und wo es eine Ungleichbehandlung gebe. Trotzdem spricht sich auch Andrea Huber, Geschäftsführerin des Kabelverbandes ANGA gegen eine Einführung von „Service-Klassen“, nach denen bestimmte Daten priorisiert übertragen würden, aus. Vielmehr forderte Sie dazu auf, die Diskussion dieser Fragen ohne Hysterie zu führen. Derzeit bestehe ohnehin noch kein Handlungsbedarf. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) plädiert vor allem dafür, die Netze auszubauen, damit es gar nicht erst zu Engpässen komme. Eine Art „Grundgesetz“ für ein bundesweit fl ächendeckendes Breitband lehnen dabei aber die Marktteilnehmer ab. „Denn der Wettbewerb wird schneller zum Ziel führen als ein Gesetz“, glaubt Huber von der ANGA.
Dennoch seien gesetzliche Regelungen wichtig, so im Hinblick auf die mögliche 2. Digitale Dividende und die Vergabe von Rundfunkfrequenzen an den Mobilfunk, die Daniela Beaujean vom VPRT als Bedrohung empfindet. Vor diesem Hintergrund ist es für Beaujean ein Erfolg, dass es im TKG nun ein Regulierungsziel gibt und die Länder für die Wahrnehmung der Rundfunkinteressen gekämpft hätten. „Denn wir brauchen jeden Übertragungsweg. Dazu gehört auch die Terrestrik.“ Auch Ory hob am neuen Gesetz die Verbesserung in der Koordination von Frequenzen und den stärkeren Wettbewerb beim Sendernetzbetrieb hervor. „Schlussendlich haben wir nur mit einem starken Gesetz, das den Rahmen vorgibt, Investitions- und Rechtsicherheit“, glaubt Ory.