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Werbe-Reduktion bei ARD und ZDF ist das Ziel

Werbebremse bald wieder auf der Tagesordnung

Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Quelle: Staatskanzlei/Elisa Biscotti Malu Dreyer Ministerpräsidentin Landesregierung Rheinland-Pfalz 20.10.2015
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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In NRW gibt es schon Beschlüsse und auch in Rheinland-Pfalz stoßen die Forderungen nach einem Ausstieg aus der Werbung bei ARD und ZDF auf offene Ohren. Aus finanziellen Gründen sieht Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nur Spielraum für eine Reduzierung.







Geplant ist nach den Überlegungen aus NRW ein stufenweises Ausschleichen aus Werbung und Sponsoring für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Inwieweit sind die Ideen aus NRW rundfunkrechtlich und politisch überhaupt durchführbar?
Die Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist seit langem unser erklärtes Ziel. Im Länderkreis gibt es insgesamt einen Konsens, das Thema einer schrittweisen Reduzierung von Werbung und Sponsoring anzugehen und zu gegebener Zeit entsprechende staatsvertragliche Regelungen vorzusehen. Aus diesem Grund hatten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bereits im Jahr 2012 die KEF gebeten, einen Sonderbericht zu den Auswirkungen eines möglichen Wegfalls von Werbung/Sponsoring zu erarbeiten. Dieser Bericht, der durch die KEF zeitgleich mit dem 19. KEF-Bericht vorgelegt wurde, zeigte auf, dass ein vollständiger Werbeverzicht 1, 25 Euro des Rundfunkbeitrages ausmachen würde. Dementsprechend war klar, dass zunächst allenfalls eine stufenweise Reduzierung von Werbung und Sponsoring möglich sein würde. Vereinbart wurde daher zuletzt auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Juni 2015, dass die Frage einer Reduzierung von Werbung und Sponsoring mit Blick auf die Beitragsstabilität im Zusammenhang mit dem 20. KEF-Bericht zu Beginn des kommenden Jahres erneut aufgegriffen werden soll. Erst danach wird klar sein, welche finanziellen Spielräume noch bestehen.

Würden Sie gegebenenfalls einen Alleingang in Bezug auf die Werberegelung wagen?
Grundsätzlich haben die Länder natürlich die Möglichkeit, im Hinblick auf ihre jeweilige Landesrundfunkanstalt, eigene Regelungen zu Werbung und Sponsoring im Hörfunk zu treffen. Dabei können sie eine zeitliche Begrenzung unterhalb der in § 16 Absatz 5 des Rundfunkstaatsvertrages vorgegebenen Höchstgrenze vorsehen.
Regelungen zur Werbung im Fernsehprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind allerdings staatsvertraglich festgelegt und können somit nur einvernehmlich zwischen allen Ländern durch Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vorgenommen werden. Insgesamt ist damit das Thema einer Reduzierung von Werbung und Sponsoring ein Thema, das die Länder gemeinsam angehen wollen und auch sollen.

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