Seit November 2010 hat der Mobilfunkbetreiber O2 seine deutschlandweit ersten beiden Pilotnetze mit 800-Megahertz-Frequenzen eingeschaltet. Eines davon in Teutschenthal bei Halle. Gesendet wird mit dem neuen Mobilfunkstandard Long Term Evolution (LTE). Dass es durch LTE zur Beeinträchtigung von Rundfunk-Signalen kommen könnte, erwartet O2 nur in seltenen Einzelfällen. „Diese Störungen können in der Regel durch einfache technische Maßnahmen verhindert oder beseitigt werden“, versichert Markus Blume, Head of Mobile Access von Telefónica O2 Germany. „Leider wird es nicht immer so einfach sein, den Störer zu identifizieren“, warnt hingegen Martin Deitenbeck, Vorsitzender der Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM). „Wenn man beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kann es vorkommen, dass das LTE-Empfangsgerät des Nachbarn den eigenen Rundfunkempfang stört.“ Etwa wenn beide Empfänger nur durch eine Wohnungswand voneinander getrennt seien. „Es gilt jedenfalls der Grundsatz, dass Störungen im Rundfunkempfang nicht hinzunehmen sind und der Verursacher für die Beseitigung der Störungen zuständig ist“, stellt Martin Deitenbeck fest.
Sollten Beeinträchtigungen auftreten, will O2 für jeden Einzelfall mit dem betroffenen Funkanbieter und der Bundesnetzagentur die passende Lösung erarbeiten, bestätigt Markus Blume. Verbraucher könnten sich auch direkt an den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA) wenden. Wenn sich die Störungen des Rundfunkempfangs nicht beseitigen lassen, müsse wiederum die BNetzA aktiv werden und sich mit dem Störer in Verbindung setzen. „In jedem Fall hat der Rundfunkempfang als vom Grundgesetz besonders geschützter Bereich den Vorrang vor der Individualkommunikation mittels LTE“, betont TKLM-Chef Deitenbeck.
Wenn Rundfunk-Veranstalter durch LTE gestört werden, wähnt O2 allerdings die Bundesregierung in der Pflicht, finanzielle Entschädigung zu leisten. Der Mobilfunkbetreiber beruft sich dabei auf die Erklärung der Regierung, die Kosten der Frequenzumstellung zu tragen. Dagegen sieht Martin Deitenbeck auch bei finanziellen Ansprüchen die BNetzA als erste Anlaufstelle. „Die Frage einer möglichen Entschädigung ist zwischen den LTE-Nutzern und dem Versteigerer zu klären“, ist sich der TKLM-Vorsitzende sicher. „Die Landesmedienanstalten sind hier keine Schiedsrichter. Notfalls muss dies seitens der Gerichte geklärt werden.“
Dieses Szenario könnte schon bald Wirklichkeit werden. Bereits in diesem Monat will O2 mit sogenannten „Friendly User“-Tests starten, bei denen ausgewählte Kunden die LTE-Pilotnetze nutzen dürfen. „2011 versorgen wir dann deutschlandweit bis zu 1.500 Standorte mit LTE und beginnen die kommerzielle Nutzung“, blickt Markus Blume voraus. Spätestens dann werde es spannend, erwartet Martin Deitenbeck. „Wenn die ersten Teutschenthaler mit ihrem LTE-Empfangsteil den Fernsehgenuss der Nachbarn stören, wird man in jedem Einzelfall eine individuelle Lösung finden müssen.“