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Viele Unternehmen setzen DSGVO nicht richtig um

Was in Sachen Datzenschutz nun geschehen muss

Ulrich Kelber - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Quelle: Susie Knoll Uwe Schimunek Freier Journalist Meinungsbarometer.info 07.03.2019

"Mittlerweile sollte jedem klar geworden sein, dass die Digitalisierung auf Dauer nur mit gutem Datenschutz gelingen kann", betont der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Die Ergebnisse eines Tests, der bei Streamern Defiziten feststellt, überrascht in nicht. Insgesamt bleibe in Sachen Datenschutz noch einiges zu tun.







Ein Test bezüglich des Auskunftsrechts über Nutzerdaten hat allen bei überprüften Streamingdiensten Defizite ergeben – wie bewerten Sie das?
Auch wenn ich lieber eine andere Antwort gegeben hätte, muss ich gestehen, dass mich das Ergebnis nicht sonderlich überrascht. Leider setzen immer noch viele Unternehmen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht richtig um. Ein funktionierendes Auskunftsrecht ist aber zentrale Voraussetzung für Bürgerinnen und Bürger, um ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung effektiv ausüben zu können. Ich gehe daher auch davon aus, dass sich die für die betroffenen Unternehmen zuständigen federführenden Datenschutzaufsichtsbehörden der Sache annehmen werden.

Bei einer Reihe von Antworten fehlten Informationen zu Datenquellen und -empfängern oder dem Aufbewahrungszeitraum. Sehen Sie diesbezüglich Konkretisierungsbedarf bei den Datenschutzregeln?
Nein. Der Katalog in Art. 15 Abs. 1 DSGVO ist insoweit klar und eindeutig. Es sind unter anderem Empfänger der Daten beziehungsweise Kategorien von Empfängern zu nennen sowie die Herkunft der Daten mitzuteilen, sofern sie nicht beim Betroffenen erhoben worden sind. Die Pflicht die Speicherdauer zu nennen, ergibt sich aus Art. 15 Abs. 1 lit. d DSGVO. Da gibt es wenig bis gar keinen Interpretationsspielraum.

Beim Test wird bemängelt, dass übergebene Rohdaten zum Teil in kryptischen Formaten bereitgestellt wurden. In welcher Form sollten Nutzer ihre Daten übergeben bekommen?
Die konkrete Form der Beauskunftung hängt natürlich vom jeweiligen Fall ab. Art. 12 Abs. 1 DSGVO schreibt allerdings vor, dass die Auskünfte in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form" erteilt werden müssen. Zudem müssen sie in einer klaren und einfachen Sprache übermittelt werden.

Die DSGVO gilt seit Mitte letzten Jahres. Wie ist Ihr Fazit zur Umsetzung der Regeln bislang?
Die alleine bei den deutschen Aufsichtsbehörden seit dem 25. Mai 2018 eingegangenen gut 27.000 Beschwerden und mehr als 12.000 gemeldeten Datenschutzverletzungen zeigen: Wirtschaft und Verwaltung stellen sich grundsätzlich auf die Herausforderungen des neuen Rechts ein und die Menschen nehmen ihre Rechte selbstbewusst in Anspruch. Zugleich machen die Zahlen deutlich, dass noch viel zu tun ist. Mittlerweile sollte jedem klar geworden sein, dass die Digitalisierung auf Dauer nur mit gutem Datenschutz gelingen kann. Daran müssen Wirtschaft, Verwaltung, Politik, aber auch jede und jeder Einzelne gemeinsam mitwirken. Die DSGVO bietet hierfür in Europa – aber auch darüber hinaus – gute Voraussetzungen, die wir jetzt in der Praxis um- und durchsetzen wollen.

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