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Thüringer Staatssekretär für Medien nennt Breitbandpolitik der Bundesregierung absurd

Öffentlich-rechtliche Einspeisegebühr ins Kabel zur Subventionierung des Breitbandausbaus geht nicht

Malte Krückels, Thüringener Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund Quelle: TSK/C. Welz Malte Krückels Staatssekretär für Medien Staatsregierung Thüringen 23.02.2016
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Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Der Kabelanschluss sollte soviel kosten, wie der Netzbetreiber im Wettbewerb der Übertragungswege verlangen kann, sagt Malte Krückels, Thüringer Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund. Von einer Einspeisegebühr, wie die Bundesminister Dobrindt und die Netzallianz Digitales Deutschland ins Gespräch gebracht haben, hält er nichts







Bundesminister Dobrindt und die Netzallianz Digitales Deutschland wollen sich nach Medienberichten für eine gesetzliche Verankerung einer Einspeisegebühr für öffentlich-rechtliche TV-Sender in die Kabel-Netze stark machen. Wie bewerten Sie dieses Vorhaben?
Davon halte ich gar nichts. CSU-Minister Dobrindt reiht sich damit bei denjenigen ein, die gern ein Stück von den Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag abbekommen möchten. Erst im vergangenen Juni hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Rundfunkstaatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Zahlung von Einspeise-Entgelten an die Kabelnetzbetreiber verpflichtet. Allerdings hatten ARD und ZDF die Zahlung solcher Einspeise-Entgelte bis 2012 mit den großen Kabelnetzbetreibern vertraglich vereinbart. Ab 2013 konnten die Kabelnetzbetreiber die Einspeise-Entgelte gegenüber ARD und ZDF nicht mehr durchsetzen, weder im Verhandlungswege noch gerichtlich. Weshalb sollten sich die Länder also jetzt für das von der „Netzallianz“ ersonnene Umverteilungs-Projekt einspannen lassen und eine Pflicht zur Zahlung von Einspeise-Entgelten in den Rundfunkstaatsvertrag schreiben?

Wer sollte sinnvollerweise für die Kabelübertragung zahlen – die Sender, die Zuschauer oder beide?
Soweit es um die öffentlich-rechtlichen Sender geht, zahlen die Zuschauer so oder so. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird ganz überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, der also auch zur Deckung einer etwaigen neuen „Einspeisegebühr“ herangezogen werden müsste. Schon diese Überlegung zeigt, dass es einfacher und transparenter ist, wenn der Kabelanschluss den Kunden so viel kostet, wie der Netzbetreiber im Wettbewerb der Übertragungswege verlangen kann. Einen Teil der Kosten des Kabelanschlusses über den Umweg „Rundfunkbeitrag“ von den Zuschauern am Ende doch wieder zu den Kabelnetzbetreibern umzuleiten, ist offensichtlich wenig sinnvoll.

Welche Auswirkung hatte eine gesetzliche Einspeisegebühr auf die Höhe der Rundfunkgebühren?
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten, ohne die Höhe der „Einspeisegebühr“ einmal gedanklich festzusetzen und ohne die Beitragsempfehlung der KEF in ihrem bevorstehenden 20. Bericht zu kennen. Klar ist: Eine gesetzliche „Einspeisegebühr“ könnten die Rundfunkanstalten unmittelbar als bedarfssteigernd bei der KEF geltend machen, so dass dieses Geld vollständig von den Beitragszahlern aufgebracht und nötigenfalls der Rundfunkbeitrag entsprechend erhöht werden müsste.

Die Einspeisegebühr solle auch den Breitbandausbau weiterbringen, heißt es in Medienberichten. Ist die entsprechende gesetzliche Regelung dafür nötig und hilfreich?
Hier wird es vollends absurd und offenkundig, welch seltsame Blüten die Breitbandpolitik des Bundesverkehrsministers treibt. Jetzt soll der Rundfunkbeitrag also auch noch zur Quersubventionierung des stockenden Breitbandausbaus herangezogen werden. Eine solche „Überlegung“ verstößt gegen verfassungsrechtliche, rundfunkrechtliche und beihilferechtliche Grundsätze. Ich erinnere nur an den verfassungswidrigen „Kabelgroschen“ – eine bayerische Erfindung, deren unrühmliche Geschichte eigentlich bekannt sein sollte.

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