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Thüringen will ländlichen Raum und Städte optimal vernetzen

Wie der Freistaat die Digitalisierung forciert

Bodo Ramelow - Ministerpräsident des Freistaats Thüringen Quelle: Thüringer Staatskanzlei Bodo Ramelow Ministerpräsident Freistaat Thüringen 03.05.2019
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Dipl.- Journ. Thomas Barthel
Founder & Herausgeber
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Thüringens Ministerpräsident zeigt sich zufrieden, "dass nun das Querschnittsthema Digitalisierung ressortübergreifend in allen Fachbereichen bzw. Projekten fest verankert ist und stets mitgedacht wird". Im Rahmen der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft laufen gut 50 Maßnahmen.







Nach dem aktuellen Digitalisierungs-Index holt Thüringen auf. In welchen Bereichen sind Sie mit der Entwicklung schon zufrieden und worauf müssen demnächst die Schwerpunkte gelegt werden?
Die Landesregierung setzt mit der Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft den strategischen Rahmen für ausgewählte Initiativen zur Digitalisierung in wichtigen Lebensbereichen. Die seit Januar 2018 von der Thüringer Landesregierung beschlossene Digitalstrategie definiert gut 50 konkrete Digitalisierungsmaßnahmen, die (parallel zum Breitbandausbau) sukzessive in die Umsetzungsphase gehen und erste Wirkungen entfalten. Darüber hinaus haben die Fachressorts zielgruppenspezifische Digitalstrategien z. B. in den Bereichen E-Government und Schule definiert.

Wir sind zufrieden, dass nun das Querschnittsthema Digitalisierung ressortübergreifend in allen Fachbereichen bzw. Projekten fest verankert ist und stets mitgedacht wird. Ambitioniert treiben wir auch die Schaffung der benötigten digitalen Infrastruktur voran. Seit Herbst 2015 erfolgt der stringente Ausbau der Netzinfrastruktur. Die Thüringer Landkreise und Regionen erhalten aus dem laufenden Bundesprogramm Breitband mehr als 170 Millionen Euro Förderung. Mit diesen Fördermitteln werden Investitionen von mehr als 400 Millionen Euro in das Breitbandnetz in Thüringen angeschoben.

Perspektivisch benötigen wir auch den Mobilfunkausbau mit der 5G-Technologie, um für die Themenbereiche wie z. B. Intelligente Versorgungsnetze, Smart Farming, Intelligente Logistik, E-Health etc. die Grundvoraussetzungen zu schaffen. Hier sind wir im engen Dialog mit der Bundesregierung und der für die entsprechende Frequenzvergabe zuständigen Bundesnetzagentur.

Als weitere Schwerpunkte werden die Umsetzung des Digitalpaktes Schule, die Realisierung eines modernen E-Governments und Zukunftsthemen wie z. B. der Einsatz von sog. künstlicher Intelligenz und Telemedizin forciert. Dabei werden wir auch den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Blick haben. Das Land wird organisatorische, rechtliche und technische Möglichkeiten nutzen, um rechtswidrige Angriffe auf Daten und Computersysteme im Cyberraum abzuwehren, die Verfügbarkeit zu gewährleisten sowie den Zugang zu Daten und deren Gebrauch zu schützen.

Der fortschreitende Digitalisierungsprozess verlangt in allen Lebensbereichen kontinuierliche Veränderungs- bzw. Anpassungsprozesse. Die Digitalstrategie des Freistaates Thüringen wird sich an diesem permanenten Gestaltungsprozess orientieren und selbst einer Weiterentwicklung unterliegen. Die Ministerien werden daher die fachspezifischen Digitalisierungsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und ggf. an neue Anforderungen anpassen bzw. weitergehende Maßnahmen hinzufügen.

Wie kann die Digitalisierung helfen, insbesondere den ländlichen Raum attraktiver zu machen?
Rund 90 Prozent der Fläche Thüringens zählen zum ländlichen Raum. Allein 764 der insgesamt 849 Thüringer Gemeinden sind ländlich geprägt. Der ländliche Raum mit seinen vielfältigen Kulturlandschaften ist somit maßgeblich an der Identität Thüringens beteiligt und ist Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum für die Menschen im Land. Es sind neue Strategien und gemeinsames Handeln gefordert, um die ländlich geprägten Regionen lebenswert zu erhalten und moderne Städte zu gestalten.

Eine digitale Vernetzung in Stadt und im ländlichen Raum kann in den Bereichen Digitales Haus/Gebäude, Digitale Versorgung/Gesundheit, Digitale Teilhabe sowie Digitale Mobilität und Sicherheit Lebensqualität für Bürger und Standortattraktivität für Unternehmen schaffen. Dazu gehören z. B. vernetzte Supermärkte, intelligente Stromzähler in Gebäuden, intelligente Wasserversorgung/Abwasserentsorgung und Recycling ebenso wie digitale Nachbarschaftsnetzwerke, sensorgestützte Verbrechensmeldung und digital optimierte Verkehrsflusssteuerung. Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur können Kommunen und Bundes- bzw. Landesregierung einen wichtigen Beitrag leisten.

Im Thüringen von morgen sollen der ländliche Raum und städtische Siedlungsgebiete optimal vernetzt sein. Die Kommunen der Zukunft sollen durch smarte und flexible Verkehrsprojekte, mehr Zusammenarbeit sowie die Nutzung von Technologien für ein selbstbestimmtes Leben, lebenswert bleiben. Insgesamt schafft eine gute Vernetzung flächendeckend komfortable Lebensbedingungen, insbesondere für eine alternde Gesellschaft.

Nach einer Grundgesetzänderung darf der Bund bei der Digitalisierung an den Schulen helfen. Wie viel Digitalisierung brauchen die Schulen in Thüringen wie schnell?
Die Digitalisierung wird das Lehren und Lernen in naher Zukunft ganz grundlegend prägen. Digitale Anwendungen versprechen große Chancen für unsere Schulen. Denn mit solchen Anwendungen können wir das Lernen noch individueller, noch interessanter, noch attraktiver gestalten. Weil das so ist, hat das Kabinett im Dezember vergangenen Jahres die „Digitalstrategie Thüringer Schule“ beschlossen. Das heißt, wir haben nicht erst auf den Digitalpakt Schule gewartet, sondern vorher unsere Hausaufgaben gemacht.

Um digitale Anwendungen im Unterricht effektiv nutzen zu können, bedarf es pädagogischer Grundlagen und Konzepte. Deshalb überprüfen wir unsere Lehrpläne auf die Entwicklung und Förderung von Kompetenzen, die für ein Leben in der digitalen Welt wichtig sind. Und wir werden unsere Lehrkräfte so fortbilden, dass sie in der Lage sind, digitale Lehrinhalte, eine App oder ein Lernmanagementsystem im Unterricht gewinnbringend anzuwenden und die Medienkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler zu stärken. Im Mittelpunkt unserer Anstrengungen steht dabei das Ziel, die Bildungsqualität und den Unterricht zu entwickeln. Deshalb geht es auch bei der Digitalisierung darum, die Schule vom Kind und vom Jugendlichen her denken – und sie nicht als technischen Prozess zu verstehen.

Der Digitalpakt wird uns helfen, unsere Schulen so auszustatten, dass sie von den Effekten der Digitalisierung bestmöglich profitieren können. Die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt soll noch im April erfolgen. Thüringen erwartet rund 133 Millionen Euro an Bundesmitteln. Da geht es um die Vernetzung innerhalb der Schulen – das ist enorm wichtig, damit auch von jedem Klassenzimmer aus auf digitale Anwendungen zugegriffen werden kann. Es geht um den Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lerninfrastrukturen, um Servertechnik, den Aufbau von Strukturen zur professionellen Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen und nicht zuletzt auch um digitale Endgeräte. Die entsprechende Förderrichtlinie, die jedes Land für die Umsetzung des Digitalpakts erarbeiten muss, haben wir bereits vorbereitet.

Wir gehen davon aus, dass in wenigen Monaten die Gelder beantragt werden können. Wir brauchen die Dynamik in diesem Prozess. Bis 2021 wollen wir erreicht haben, dass jeder Schüler und jede Schülerin, wenn es aus pädagogischer Sicht im Unterrichtsverlauf sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung und einen Zugang zum Internet nutzen kann.

Sie sehen: Der Digitalisierungsehrgeiz ist in Thüringen gerade auch für den Schulbereich intensiv ausgeprägt. Gerade deswegen darf ich aber vielleicht auch noch diesen Gedanken ergänzen: Bei aller Innovation hinsichtlich künftiger Unterrichtsmedien, -methoden und -inhalte sollten wir uns aber auch den Blick dafür bewahren, dass die Vermittlung von Digitalkompetenz durch die Schule zwar ein wichtiges Ziel darstellt, aber beileibe nicht das einzige, vielleicht noch nicht einmal das wichtigste.

Mir ist es – auch in Zeiten der Digitalisierung – wichtig, dass wir diese schulische Gesamtaufgabenstellung im Blick behalten. Mit der besten Ausstattung und Anwendung neuer Medien im Unterricht werden wir nicht jedem dieser Ziele besser gerecht werden können. Nicht nur, weil wir mit den Lehrerinnen und Lehrern zu arbeiten haben, die wir haben und deren Anstrengung ich in jeder Hinsicht anerkenne. Sondern auch, weil es weiterhin Inhalte gibt und geben wird, die durch digitale Vermittlung nicht besser und nicht wirkungsvoller vermittelbar sein werden. Eine einseitige Schwerpunktsetzung bei der Digitalkompetenz darf nicht dazu führen, dass die Entfaltung sozialer Kompetenzen, kultureller Potenziale und kreativer Fähigkeiten zu kurz kommt.

IT-Betriebe klagen gerade hierzulande über fehlende Fachkräfte. Was kann die Politik da tun?
Als fundamentale Säule müssen wir die individuelle Beschäftigungsfähigkeit im digitalen Wandel erhalten und damit auch die Fachkräftebasis sichern. Wir müssen die Beschäftigten auf einen dynamischen Wandel der Arbeitswelt vorbereiten und Strukturen schaffen, die ihnen den Erhalt von Qualifikationen und Beschäftigungsfähigkeit im Verlauf der ganzen Erwerbsbiografie ermöglichen. Dazu werden bedeutende Anstrengungen bei der Qualifizierung und Weiterbildung notwendig sein. Die sogenannte „Digitale Kompetenz“ wird zu einer Schlüsselkompetenz, denn soziale und wirtschaftliche Teilhabe ist künftig ohne digitale Teilhabe kaum mehr denkbar.

Als Ausbildungsstätte für hochqualifizierte Fachkräfte leisten die Thüringer Hochschulen einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung des Freistaates. Sie tragen dazu bei, die akademischen Fachkräfte der Zukunft für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistungen, Sozialwesen, den Bildungsbereich sowie die Kultur auszubilden. Nach dem Studium sollen möglichst viele Absolventen im Land gehalten werden. Die Landesregierung wird daher die bestehende Hochschullandschaft entsprechend verifizieren und die Hochschulen verstärkt in die Entwicklung von ressortübergreifenden Strategien zur Verminderung der Abwanderung und Motivation für eine Beschäftigung bei Thüringer Arbeitgebern einbinden.

Um dem Fachkräftebedarf qualitativ zu entsprechen, soll das Interesse von Studienanfängern auf Bereiche gelenkt werden, in denen gute Beschäftigungschancen bestehen. Hochschulen und Schulen sowie Akteure aus der Wirtschaft werden dazu ihre Bemühungen intensivieren.

Die Digitalisierung sorgt nicht zuletzt in der Medienbranche für erhebliche Umwälzungen. Wie kann der Freistaat die hiesige Medienbranche dabei unterstützen?
Die Thüringer Landesregierung hat sich bereits im Rahmen des Koalitionsvertrages die Aufgabe gestellt, die Entwicklung des Medienstandorts Thüringen zu verstätigen und weiter zu stärken. Sowohl aus medienpolitischer als auch aus beschäftigungs- und wirtschaftspolitischer Sicht setzen wir uns für die quantitative als auch qualitative Dynamisierung des Medienstandorts ein. Dabei sind neue Entwicklungen der Medientechnik, Medienproduktion und -nutzung zu berücksichtigen. Multimediale und medienübergreifende Formate gehören hierzu genauso wie neue Kooperationen zwischen Medienanbietern und -produzenten und die Verzahnung mit Medienbildung und Medienpädagogik, so steht es im Koalitionsvertrag.

Die Herausforderungen, die durch die Digitalisierung auf die Medienbranche hinzukommen, waren bereits vor fünf Jahren erkennbar und im Blick der Landesregierung. Die Rahmenbedingungen für die Förderung der lokalen und regionalen Medien in Thüringen sind im Wesentlichen im Thüringer Landesmediengesetz festgeschrieben. Konkrete Förderungen für lokale und regionale Veranstalter für die technischen Voraussetzungen für die Verbreitung auf digitalen Plattformen wären ein wichtiger erster Schritt für alle.
Um mögliche Förderinstrumente aufzuzeigen, hat die Thüringer Landesregierung erst jüngst eine Studie in Auftrag gegeben. Diese aktuelle Studie des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) soll Lösungswege für die Förderung der Digitalisierung aufzeigen. So dürfen zum Beispiel lokale und regionale Angebote bei einer Verbreitung über internetgestützte Plattformen nicht untergehen, sondern müssen auffindbar bleiben.

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