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Spracherkennung im Gerichtssaal

Wie das Saarland die Digitalisierung der Justiz vorantreibt

Peter Strobel - Minister für Finanzen und Europa und Minister der Justiz des Saarlandes Quelle: Peter Kerkrath Peter Strobel Minister Finanzen, Europa, Justiz Landesregierung Saarland 03.08.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist im Saarland seit dem 1. Januar 2018 - mit Ausnahme einiger weniger Spezialgebiete – "flächendeckend bei allen saarländischen Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet", berichtet Justizminister Peter Strobel. Bei der Einführung einer elektronischen Akte (e-Akte) setzt das Saarland auf einen Verbund mit anderen Bundesländern. 







Die Justiz soll in den nächsten Jahren digitalisiert werden. Wie steht es heute in Ihrem Bundesland um die E-Justiz?
Wir haben im Saarland bereits im Jahr 2007 begonnen, den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) sukzessive in verschiedenen Rechtsgebieten zu eröffnen.

Seit dem 1. Januar 2018 ist der ERV – mit Ausnahme einiger weniger Spezialgebiete – flächendeckend bei allen saarländischen Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet.

Zur Einführung einer elektronischen Akte (e-Akte) ist das Saarland dem e2-Verbund             – bestehend aus den Ländern Bremen Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und dem Bundesarbeitsgericht – beigetreten. Dieser Verbund entwickelt eine sogenannte integrierte e-Aktenlösung mit einer Posteingangs- und Postausgangskomponente, einer ergonomischen Benutzeroberfläche, einer Textbearbeitungskomponente und einer elektronischen Saalanzeige. Außerdem werden die bestehenden – aber auch die künftig zu entwickelnden – spezifischen Justiz-Fachanwendungen  in diese Integrationsplattform eingebunden.

Der Schwerpunkt der Entwicklungsarbeiten liegt derzeit bei der Integration der genannten Einzelkomponenten. Im Laufe der nächsten Wochen wird aber voraussichtlich ein vollständig integriertes, pilotierungsreifes Produkt für die landgerichtlichen Zivilsachen zur Verfügung stehen, das wir nach entsprechenden Tests beim Landgericht Saarbrücken einsetzen wollen.

In den Fachgerichtsbarkeiten haben wir bereits im Jahr 2015 damit begonnen, elektronische Zweitakten einzuführen.

Das Saarland beteiligt sich ferner an der Entwicklung eines Gemeinsamen Fachverfahrens (GeFa) der Länder, das die bestehenden Fachverfahren in einigen Jahren ablösen und über die erforderlichen Schnittstellen verfügen soll.

Die Digitalisierung erfordert von allen Beteiligten auch eine Umstellung ihrer Arbeit. Wie unterstützen Sie Juristen und Mitarbeiter auf diesem Weg?
Über alle Maßen wichtig ist eine transparente und regelmäßige Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seitens des Ministeriums der Justiz und der jeweiligen Dienststellenleitungen über den Stand der Entwicklung der e-Akte und der Fachanwendungen. Ich erlebe hier ein großes Interesse aller Laufbahngruppen – vom Justizwachtmeister über den Servicebereich bis zur Rechtspflegerin, zum Richter und der Staatsanwältin –, das befriedigt werden will und meines Erachtens auch befriedigt werden muss, um die erforderliche Akzeptanz der neuen Technologien und Arbeitsweisen zu erreichen. Im Saarland sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr engagiert und wollen bei der Entwicklung – soweit möglich – mitwirken und ihr Praxiswissen einbringen. Das will ich so stark wie möglich unterstützen; denn das große Potential, das in motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegt, sollte man unbedingt nutzen. Das Personal identifiziert sich so viel eher mit den bevorstehenden Neuerungen.

Die Produkte des e2-Verbundes wurden und werden unter maßgeblicher Beteiligung gerichtlicher Praktikerinnen und Praktiker entwickelt. Auch das Saarland ist im e2-Lenkungskreis und e2-Qualitätszirkel wie auch im GeFa-Praxisbeirat durch Praktikerinnen und Praktiker vertreten. Auf Landesebene ist ein „Arbeitskreis ERV und e-Akte“ eingerichtet, der neben den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch die Personalvertretungen einbezieht.

Neben regelmäßigen Gerichtsbereisungen durch Vertreter des Ministeriums und den genannten Arbeitsgremien sind die Personalvertretungen ganz wichtige Akteure, da sie einerseits in die Dienststellen hinein als Multiplikatoren zum Stand der Entwicklungen informieren können, andererseits aber auch umgekehrt Befürchtungen, Kritik und Ängste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Vorgesetzen und Arbeitsgremien weitergeben können. Auf letztere kann ja nur reagiert werden, wenn sie bekannt sind; hier ist insbesondere eine vorausschauende Planung im Aus- und Fortbildungsbereich erforderlich. Die Einführung der neuen e-Produkte wird daher bereits jetzt von intensiven Schulungen begleitet.

Angesichts der Verdichtung der Bildschirmarbeit werden aber auch arbeitsergonomische Hilfsmittel immer wichtiger. Wir sind z. B. dabei, die Arbeitsplätze der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit zwei großen Bildschirmen auszustatten, liefern verstärkt mobile Endgeräte aus und stellen neigbare Anzeigegeräte für Sitzungssäle bereit etc. Als eines der ersten Bundesländer hat das Saarland übrigens auch den Einsatz der Spracherkennung in der Justiz – und zwar nicht nur im höheren Dienst und nicht nur am Schreibtisch, sondern etwa auch im Sitzungssaal durch den Richter und in der Rechtsantragsstelle durch die Rechtspfleger – erprobt und zum nahezu flächendeckenden Einsatz gebracht.

Experten befürchten Probleme beim Austausch von Akten zwischen den Gerichten der Länder, des Bundes und im Zweifel internationaler Gerichte sowie bei der Archivierung von Akten. Wie sehen Sie das?
Die sehr sorgfältig abgestimmten Entwicklungsarbeiten hierzu laufen auf Hochtouren. Unter Koordination der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz wird zurzeit ein bundesweites Akteneinsichtsportal entwickelt. Die zentralen Komponenten des Portals sind bereits eingerichtet, die Lasttests jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Aufbau eines Integrationssystems befindet sich in Vorbereitung. Die Länderserver sind bereitgestellt und zertifikatsgesichert angebunden. Auch ein Sicherheitskonzept befindet sich in Vorbereitung.

Im Saarland ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, auf welche Weise e-Akten langzeitarchiviert werden sollen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine völlig neuartige Aufgabenstellung: Im Saarland werden seit knapp 18 Jahren Grundbücher maschinell geführt und die zugehörigen Dateien dauerhaft veränderungsfest und hochverfügbar abgelegt.

Nicht zuletzt die Pannen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach zeigen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen an die Infrastruktur. Wie lässt sich Sicherheit im digitalen Rechtsverkehr herstellen?
Hier gilt es zunächst, die Verantwortungsbereiche sorgfältig auseinanderzuhalten.

Die Justiz kommuniziert im ERV über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Das aus Sicherheitsgründen derzeit außer Betrieb befindliche besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist nicht Teil der EGVP-Infrastruktur der Justiz. Die zum beA diskutierten Schwachstellen sind für die EGVP-Infrastruktur nicht einschlägig. Technologien, wie die vom beA genutzte Client Security werden und wurden in der Justiz nicht verwendet.

Alle EGVP-Komponenten basieren auf dem sog. OSCI-Standard. Die OSCI-Anpassungen, die regelmäßig auch sicherheitsrelevante Änderungen umfassen, sind auf der Internetseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards des IT-Planungsrats dokumentiert. In den EGVP-Komponenten der Justiz kommen nur aktuelle, nach Stand der Technik fehlerfreie OSCI-Bibliotheken zum Einsatz. Die Arbeitsgruppe „IT-Standards in der Justiz“ der Bund-Länder-Kommission beobachtet fortlaufend die zur Gewährleistung eines optimalen Sicherheitsstandards erforderlichen Anforderungen.

Die Justiz erscheint mir daher gut aufgestellt und für Fragen der Datensicherheit hinreichend sensibilisiert.

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