Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) macht die Politik den Weg frei für eine digitalere Pflege. In der Fachdebatte auf meinungsbarometer.info erklärt Herbert Mauel vom bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste: „Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) enthält eine gesetzliche Verankerung der sogenannten digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs), die Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld nutzen können.“ Darunter fielen beispielsweise digitale Unterstützungsangebote, die im Bereich der Erhaltung der Mobilität oder bei Demenz eingesetzt werden, oder Apps, beispielsweise zur Sturzerkennung oder zur Medikamentenerinnerung. Der bpa begrüßt den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen, da diese ein zusätzliches, modernes Instrument für eine umfassende Versorgung werden können. „Verschlechterungen des Gesundheitszustandes könnten damit schneller entdeckt werden oder auch unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden werden.“ Laut Mauel will sein Verband die Einführung der DiPAs begleiten und über neue digitale Angebote und den weiteren Verlauf informieren.
Für Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, ist entscheidend, „dass nur zugelassen wird, was auch einen praktischen Alltagsnutzen für den Anwender bringt“. In der Pflege müsse damit ein echter Gewinn für die Versorgung verbunden sein. Sie sieht einige Möglichkeiten, „beispielsweise wenn Pflegebedürftige länger zu Hause leben können, wenn sie sich nach einem Sturz sicherer fühlen
oder ihren Pflegedienst bei Problemen direkt und schnell erreichen“. Der Verband erwarte sich bei der Zulassung der digitalen Pflegeanwendungen (DiPas) einen echten Mehrwert. „Wichtig und richtig ist, dass nicht technikaffine Anwender dabei begleitet werden.“
Zur Finanzierung der digitalen Tools merkt Sebastian Zilch vom Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg an, dass Investitionen in die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung sind über Jahre nur spärlich getätigt worden seien. Der daraus resultierende Rückstand schaffe eine große Herausforderung. Und: „Die Fehler sind dabei zuweilen tief im System verwurzelt, wie das Beispiel Krankenhäuser sehr gut zeigt: Dort kommen die Bundesländer ihren Investitionsverpflichtungen unzureichend nach, wodurch sich ein beachtlicher Investitionsstau bei Digitalprojekten gebildet hat.“ Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz sei der Bund inzwischen aktiv geworden, damit wollen rund 4,3 Milliarden Euro in die Digitalisierung der Krankenhauslandschaft investiert werden. Insgesamt müsse die Finanzierung der Digitalisierung finanziell auf eine verlässliche und vor allem langfristige Basis gestellt werden.
Auch Dr. Gerhard Timm von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) fordert, die Finanzierung digitaler Infrastruktur nicht als Einmalaktion zu betrachten. Es werde nicht genügen, die Pflegeeinrichtungen und -dienste einmal bei einer Grundausstattung zu fördern. „Es entstehen nicht „zunächst Kosten“, sondern es werden dauerhaft und regelmäßig Investitionen erforderlich sein, um auf dem sich stetig wandelnden Stand der Technik zu bleiben. Betriebssysteme, Software und Hardware, Updates, Wartung und die Systempflege - diese gesamte digitale Infrastruktur, unterliegt einem hohen Anpassungsdruck.“ Hier mache die Pflege keine Ausnahme. Daher wäre es aus seiner Sicht langfristig zielführend, die Refinanzierung digitaler Innovationen formal als Aufgabe der Kostenträger festzuschreiben.
Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, fordert hingegen, die Finanzierung der Digitalen Tools solle stärker am Nutzen orientiert werden. Nicht alle "digitalen Tools" sollten aus seiner Sicht finanziert werden, sondern nur nachweisbar wirksame Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGas). „Die Kosten der Implementierung für den Hersteller sind nicht quantifizierbar, da es keine Transparenz zu den Angaben der Hersteller im Antrags- und Zulassungsverfahren für die Implementierung der DiGA gibt.“ Franz Knieps fordert auch, dass die Hersteller eine entsprechende Insolvenzversicherung abschließen sollten.
Auf die Sicherheit von Gesundheitsdaten lenkt Dr. Birgit Habenstein von der Deutschen Gesellschaft für Biomedizinische Technik im VDE (DGBMT) besondere Aufmerksamkeit. „DiPAs erfassen Daten, die zur Anwendung moderner Technologien der Künstlichen Intelligenz wie Machine Learning für eine nachhaltige Entwicklung in Versorgung und Pflege notwendig sind.“ Die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur sei ein wichtiger Schritt, Daten nach dem FAIR-Prinzip, das heißt auffindbare, zugängliche, interoperable und wiederverwendbare Daten der Forschung und Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Infrastruktur biete eine gute, standardisierte und sichere Plattform zum Daten-Austausch. „Wichtig ist, dass alle Akteure aus dem Pflegeumfeld Zugriff auf die für sie relevanten Daten bekommen können. Die Datenhoheit gesundheitsbezogener Daten liegt bei dem Patienten.“
Für die digitale Zukunft braucht es auch das passende Personal. Pia Maier vom Vorstand, Bundesverband Internetmedizin e.V. (BiM) betont daher: „Digitale Inhalte gehören in jede Ausbildung, in jedes Studium.“ Inzwischen gebe es erste Professuren für Digitale Medizin, davon brauche es mehr. Sie hält allerdings wenig von eigenen Stunden zum Thema Digitalisierung, das müsse sich durch alle Themen durchziehen. Daher gehe es mehr um zeitnahe Anpassung von Lehrinhalten. „Dort wo Medizinstudierende bisher lernten, wie Arzneimittel verordnet werden, gehören jetzt eben auch die Digitalen Gesundheitsanwendungen mit auf den Lehrplan.“