Im Januar soll das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in Kraft treten. Zentral sind u.a. die Apps auf Rezept – welchen Beitrag können Medizin-Apps zu Behandlung und Vorbeugung leisten?
Die Ersatzkassen bieten ihren Versicherten bereits seit mehreren Jahren über Einzelverträge oder Satzungsleistungen den Zugang zu sinnvollen digitalen Gesundheitsanwendungen. So können Psychotherapie-Apps eine persönliche Behandlung unterstützen oder bei leichten Erkrankungen sogar ersetzen. Im Bereich der Prävention gibt es bereits heute mehr als 270 Online-Angebote, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) setzt sich daher seit längerem dafür ein, dass digitale Gesundheitsanwendungen mit echtem Mehrwert auch in die Regelversorgung kommen und damit für alle GKV-Versicherten zur Verfügung stehen. Gerade bei chronischen Erkrankungen kann eine digitale Unterstützung sehr hilfreich sein, wenn es z. B. darum geht, Messwerte korrekt zu erfassen oder die regelmäßige Einnahme von Medikamenten sicherzustellen.
Für Apps auf Rezept müssen Patienten mit digitalen Devices ausgestattet sein – wie lässt sich das sicherstellen?
Nach aktuellen Studien besitzen heute bereits mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland ein Smartphone. Dieser Wert wird in den nächsten Jahren durch die fortschreitende Digitalisierung weiter steigen, gerade auch bei älteren Menschen. Es gibt also kein Problem bei der Ausstattung der Patienten mit passenden technischen Geräten – ein Smartphone von der Krankenkasse wird es nicht geben. Allerdings müssen Versicherte in die Lage versetzt werden, Medizin-Apps richtig zu nutzen und Gesundheitsinformationen, die sie online erhalten, richtig einzuordnen. Im Bereich der digitalen Gesundheitskompetenz wird es daher demnächst neue Angebote geben.
Gestärkt werden soll die Telemedizin. Wer profitiert von Videosprechstunden?
Die Vorteile für Videosprechstunden sind vielfältig: Patienten in ländlichen Regionen bleiben längere Anreisewege erspart und erhalten trotzdem eine spezialisierte Behandlung. Auch viele leichte Erkrankungen lassen sich gut auf diese Weise diagnostizieren und behandeln, ohne dass man krank im Wartezimmer sitzen muss. Wir hoffen daher, dass Ärzte zukünftig verstärkt Videosprechstunden anbieten. Dazu haben wir die Rahmenbedingungen zum 01.10.2019 verbessert, auch durch zusätzliche finanzielle Anreize. Das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden auf Dauer zum Erfolg der Fernbehandlung beitragen.
Ärzte, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen lassen, drohen Strafen. Wie bewerten Sie das?
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte wird sich die Versorgung für unsere Versicherten spürbar verbessern. Der Gesetzgeber hat daher klare Vorgaben zu einer stärkeren Vernetzung im Gesundheitswesen gemacht. Wenn ein Arzt GKV-Versicherte behandeln möchte, muss er diese Spielregeln akzeptieren.
Kritiker warnen im Zuge der Debatten, dass Patientendaten nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt sein könnten. Was sagen Sie dazu?
Ein Großteil der Kommunikation in deutschen Arztpraxen findet heute noch über das Faxgerät statt. Einmal vertippt – und schon landen sensible Gesundheitsdaten an der völlig falschen Stelle. Auch das ist ein Sicherheitsrisiko, über das wenig gesprochen wird. Für uns ist ganz klar: Die Versicherten haben einen Anspruch darauf, dass ihre sensiblen Daten sicher sind. Die Telematik-Infrastruktur bietet dafür die besten Voraussetzungen. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) steht im ständigen Austausch mit den zuständigen Stellen, um die Sicherheitsmechanismen laufend weiterzuentwickeln. Beim Thema Datensicherheit darf es keine Kompromisse geben.
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