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Schon 8.000 rein elektronische gerichtliche Verfahren bei Pilotprojekt

Wo Bayern auf dem Weg zur E-Justiz steht

Prof. Dr. Winfried Bausback, Justizminister Freistaat Bayern Quelle: STMJ Prof. Dr. Winfried Bausback Justizmininster Bayerisches Staatsministerium der Justiz 06.06.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Die Digitalisierung ist natürlich auch in der bayerischen Justiz ein ganz zentrales Thema", sagt Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback. So sei beispielsweise der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten in zivil-, familien- und strafrechtlichen Verfahren sowie in Registerangelegenheiten bereits flächendeckend eröffnet.Doch Technik ist nicht alles. "Es muss uns gelingen, alle Betroffenen mitzunehmen."







Die Justiz soll in den nächsten Jahren digitalisiert werden. Wie steht es heute in Ihrem Bundesland um die E-Justiz?
Die Digitalisierung ist natürlich auch in der bayerischen Justiz ein ganz zentrales Thema. Als Justiz stehen wir in der Mitte der Gesellschaft. Deshalb können, dürfen und wollen wir uns diesem Wandel selbstverständlich nicht verschließen. Wir schreiten deshalb beim Thema e-justice zügig voran und sind bereits heute sehr gut aufgestellt: So ist beispielsweise der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten in zivil-, familien- und strafrechtlichen Verfahren sowie in Registerangelegenheiten bereits flächendeckend eröffnet. Für den Bürger wollen wir die elektronische Kommunikation mit der Justiz in Zukunft noch intuitiver und effektiver gestalten. Deshalb planen wir, die Kommunikation in den kommenden Jahren auch über das Bayernportal zu ermöglichen.

Parallel dazu pilotieren wir an den Landgerichten in Landshut, Regensburg und Coburg die elektronische Akte. Dort werden bereits etwa 8.000 gerichtliche Verfahren rein elektronisch bearbeitet. Unser Ziel ist klar: Wir wollen bis zum Jahr 2022 möglichst viele Gerichte mit der elektronischen Akte ausstatten. Denn nur mit einem durchgängigen elektronischen Workflow - vom Eingang eines Verfahrens über die Fallbearbeitung bis zur Zustellung der Entscheidung - können wir das Potential, das elektronische Medien bieten, optimal ausschöpfen.

Die Digitalisierung erfordert von allen Beteiligten auch eine Umstellung ihrer Arbeit. Wie unterstützen Sie Juristen und Mitarbeiter auf diesem Weg?
Dass die Digitalisierung erhebliche Umstellungen im Arbeitsalltag unserer Mitarbeiter mit sich bringt, haben wir in Bayern früh erkannt. Uns war es deshalb immer besonders wichtig, die Nutzer von Beginn an am Digitalisierungsprozess zu beteiligen und eng in die Entwicklung neuer Produkte einzubinden. Und natürlich lassen wir unsere Nutzer auch bei der konkreten Anwendung nicht allein: Hier bieten wir zahlreiche Informationsveranstaltungen, Schulungen und Beratungen an, die auf die neue Arbeitswelt vorbereiten.

Für mich ist bei alledem ganz wichtig: Es muss uns gelingen, alle Betroffenen mitzunehmen. Denn die beste Technik hilft wenig, wenn die Anwender Probleme haben, sie zu bedienen, oder sie sogar ablehnen.

Experten befürchten Probleme beim Austausch von Akten zwischen den Gerichten der Länder, des Bundes und im Zweifel internationaler Gerichte sowie bei der Archivierung von Akten. Wie sehen Sie das?
Dass elektronische Akten zwischen Gerichten ausgetauscht und archiviert werden müssen, haben wir bei der Entwicklung der entsprechenden Anwendungen natürlich berücksichtigt. In Deutschland sind die 16 Bundesländer und der Bund in drei unterschiedlichen E-Akten-Verbünden organisiert. Innerhalb dieser Verbünde ist der sichere Austausch bereits dadurch gewährleistet, dass überall dasselbe System verwendet wird. Alle Akteure haben sich zudem auf einen gemeinsamen Schnittstellenstandard der Justiz, den sogenannten "XJustiz-Datensatz", verständigt. Dadurch stellen wir den reibungslosen Austausch der Akten auch über Verbundgrenzen hinweg sicher. Und was den Austausch elektronischer Akten mit internationalen Gerichten und ihre Archivierung anbelangt: Hier setzt die Justiz bundesweit auf ein Dateiformat, das sowohl für die Langzeitzeitarchivierung digitaler Dokumente als auch für die Kompatibilität mit einer Vielzahl von Anzeigeprogrammen speziell genormt wurde. Die Lesbarkeit der E-Akte in unterschiedlichsten elektronischen Umgebungen, selbst noch nach langer Zeit, wird dadurch verlässlich erreicht.

Nicht zuletzt die Pannen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach zeigen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen an die Infrastruktur. Wie lässt sich Sicherheit im digitalen Rechtsverkehr herstellen?
Die Sicherheit im digitalen Rechtsverkehr hat bei uns oberste Priorität. Eine gründliche Vorbereitung ist hierfür essenziell. Deshalb gilt für mich immer der Satz "Sicherheit und Gründlichkeit gehen vor Schnelligkeit". Ich bin aber sicher: Mit den von uns verwendeten Verfahren und Standards können wir die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit des Rechtsverkehrs mit der Justiz auch im digitalen Zeitalter genauso gut gewährleisten wie mit Papierakten.

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