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Schärfere Regeln beim Zahlen im Netz brauchen Eingewöhnungszeit

Warum die Regeln des PSD2 trotzdem helfen können

Dr. Rene Fischer, Partner bei Oliver Wyman Quelle: Oliver Wyman Dr. Rene Fischer Partner Oliver Wyman 07.03.2018
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Im Rahmen der Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 können Verbraucher Drittanbietern Zugriff auf wesentliche Kontodaten gewähren - schaffen die Regeln tatsächlich mehr Freiheit, oder sind sie nur der nächste Schritt auf dem Weg zum gläsernen Verbraucher?
Aus Kundensicht schaffen sie zunächst wirklich mehr Freiheit und – vor allem – „Convenience“. Die Wahlfreiheit, die eigenen Kontodaten und -historie Dritten z.B. im Rahmen von Bonitäts- oder Ausgabenanalysen zur Verfügung zu stellen, ermöglicht den Kunden z.B. bei Kreditanfragen schnellere und potenziell medienbruchfreie Entscheidungen. Damit ergibt sich aus Kundensicht direkte Sicherheit über die Zusage zum Beispiel bei Finanzierungsanfragen. Ebenso können individuelle Optimierungsvorschläge zum Beispiel zum Ausgabenverhalten gemacht werden.

Diese Möglichkeit der echten kundenorientierten Beratung wird damit von der Frage des kontoführenden Anbieters entkoppelt. Dadurch löst sich auch eine gewisse potenzielle Konfliktsituation (kundenseitiger Argwohn, dass Banken Produkte in eigenem und nicht im Kundeninteresse empfehlen) zugunsten einer neutraleren Beratungsmöglichkeit auf.

Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung wird gleichzeitig auch sichergestellt, dass die Daten nur zweckgebunden und -angemessen genutzt werden. Außerdem müssen Drittanbieter dem Kunden auch transparent machen, welche Daten sie nutzen und diese auf Verlangen vollständig löschen.

Insofern sind die neuen Regeln begrüßenswert im Sinne der Förderung von innovativen und kundenorientierten Angeboten. Inwiefern die breite Kundschaft diese auch nutzt und sorgfältig mit der eigenen Datenfreigaben umgeht, wird die Zukunft zeigen.

Uneinigkeit gibt es noch über die technischen Schnittstellen. Wie sollten diese aus Ihrer Sicht gestaltet werden?
Die Übergangsfrist von der Möglichkeit zur Nutzung des sogenannten Screen Scapings zur verbindlichen und ausschließlichen Nutzung fester API-Lösungen ist zunächst einmal sinnvoll, um die Möglichkeit von standardisierten Lösungen zu schaffen.

Darüber hinaus ist es aber ebenso sinnvoll, feste Vorgaben für technisch sicherere und verbindliche Zugangsmöglichkeiten zu erstellen. Zugleich muss im Rahmen der technischen Schnittstellen die Möglichkeit gegeben werden, dass Banken nicht nur regulatorisch an die Mindestnormen gebunden sind. Sie sollten ebenfalls die Möglichkeit haben, eigene Geschäftsmöglichkeiten mit diesen Leistungen zu realisieren. Damit können z.B. umfassendere Datenfreigaben bzw. spezifische Auswertungen durchaus auch neue Angebote mit Partnern ermöglichen.

Die Richtline sieht auch strengere Sicherheitsregeln etwa für Kartenzahlungen im Netz vor – wie bewerten Sie diese Vorschriften?
Die Vorschriften sind eine Abwägung von den sich dauernd erhöhenden Betrugsrisiken im Internet und im elektronischen Handel und dem Bemühen, den elektronischen Handel weiter zu fördern. Eine starke Kundenauthentifizierung, charakterisiert durch die Nutzung von mindestens 2 von 3 Elementen aus Kenntnis (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Smartphone) und Wesen (z.B. Fingerabdruck, Iriserkennung), wird sicherlich zunächst zu erhöhtem Anpassungsbedarf und einer gewissen Eingewöhnungszeit beim Kunden führen. Mittelfristig wird dies aber das Vertrauen in die Zahlungssysteme weiter stärken.

Was sollte aus Ihrer Sicht künftig beim digitalen Zahlungsverkehr regulatorisch noch getan werden?
Wir sind bereits auf einem guten Weg, was sichere und offene Architekturen beim digitalen Zahlungsverkehr betrifft. Nunmehr ist es an den Kunden, die Möglichkeiten zu nutzen.

Für die Regulatoren sollten in diesem Kontext noch zwei Gesichtspunkte auch zukünftig relevant sein. Zum einen stellt sich die Frage, ob – gegeben der strukturellen Mechanismen des digitalen Handels, der tendenziell Monopol- und Oligopolstellungen befördert – sich auch im digitalen Zahlungsverkehr marktbeherrschende Entwicklungen und „Lock-in“-Effekte mit intransparenten Preisstrukturen zum Beispiel durch integrierte Walletlösungen bilden. Zum anderen sollte – eng verbunden mit dem ersten Punkt – darüber nachgedacht werden, ähnlich zu MiFIDII eine stärkere Transparenz über die eigentlichen versteckten Kosten und Zahlungen an Dritte zu ermöglichen.

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