Der Bundestag hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Was ändert sich für den Urlauber?
Für den Urlauber wird die Buchung einer Reise – insbesondere im stationären Reisebüro – deutlich bürokratischer und mit mehr Rechtsunsicherheit verbunden sein: Es gibt ein vorgelagertes Beratungsgespräch, das protokolliert werden wird, und es gibt Informationsblätter, mit denen der Kunde belehrt werden muss. Im Internet wird der Kunde sämtliche Informationen einfach mit einem kurzen Klick abhaken und dann schnell im Buchungsprozess fortfahren können. Dies benachteiligt die stationären Büros und konterkariert den mit dem neuen Gesetz eigentlich beabsichtigten besseren Schutz der Verbraucher. Außerdem besteht immer noch eine Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Abrechnungsvorgänge. Zwar hat das BMJV sich von der EU-Kommission versichern lassen, dass auch bei Buchung von verschiedenen Reiseleistungen eine gemeinsame Zahlung bei getrennter Abrechnung zulässig ist, aufgrund des anderslautenden eindeutigen Richtlinienwortlautes, der eine getrennte Bezahlung fordert, haben zahlreiche Juristen bereits ihre Zweifel, ob die nach dem deutschen Umsetzungsgesetz zulässige gemeinsame Bezahlung zulässig ist.
Einzelne Regeln stärken Verbraucherrechte gegenüber dem bisherigen deutschen Recht, andere nicht. Gewinnt der Verbraucher unterm Strich?
Nein, aus meiner Sicht verliert der Verbraucher unterm Strich. Zwar stand hinter der Richtlinie ursprünglich der gute und richtige Gedanke eines besseren Schutzes des Verbrauchers, insbesondere bei der Online-Buchung von Reisen. Dies konnte aber letztlich nicht richtig umgesetzt werden. Die nun auf den Verbraucher einprasselnden Informationen (vorgelagertes Beratungsgespräch, Informationsblätter usw.) sind so umfangreich, dass sie entweder vom Verbraucher nicht mehr wahrgenommen werden oder ihn mehr verwirren als aufklären werden. Außerdem verschlechtert sich die Position der Verbraucher durch die nun in größerem Umfang und kurzfristig möglichen Preiserhöhungen und die Herausnahme von Einzelleistungen aus dem Pauschalreiserecht.
Inhaber von Reisebüros befürchten durch die neuen Regeln Nachteile – berechtigterweise?
Ja, zum einen wird der Buchungsprozess aus den vorgenannten Gründen sehr aufwändig und damit für das Reisebüro kostenintensiver. Zusätzliche Kosten entstehen darüber hinaus durch erforderliche Schulungen, Insolvenzabsicherungen und den höheren bürokratischen Aufwand. Aufgrund des aufwändigen Buchungsprozesses steht es darüber hinaus zu befürchten, dass Verbraucher noch mehr im Internet buchen, wo sie sämtliche Informationen schnell wegklicken können.
Die EU-Richtlinie sieht eine Evaluierungsphase vor. Welche Regeln brauchen Reisende und Anbieter für die Zukunft?
Die Haftungsrisiken für Reisebüros müssen dringend wieder abgeschafft werden. Das neue Gesetz lässt völlig unberücksichtigt, dass das Reisebüro lediglich Leistungen anderer Anbieter vermittelt. Darüber hinaus ist das Haftungsrisiko, das durch die – auch bloß fahrlässige – Verwendung eines falschen Informationsblattes durch einen Reisebüro-Mitarbeiter entsteht, völlig unverhältnismäßig.