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Bericht

Multimedia-Giganten oder gegängelte Auftragserfüller?

Was die öffentlich-rechtlichen Sender künftig im Internet machen dürfen

Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Alexander Hiller Redakteur Meinungsbarometer.info 31.10.2008

Die digitale Welt dreht sich. Auch die öffentlich- rechtlichen Sender wollen mitmischen. Aber wie? Medienexperten und -politiker streiten sich quer durch alle Blöcke. Gilt der Anstaltsauftrag auch fürs Internet? Wenn ja, wo sind seine Grenzen? Die EU sieht genau auf die Debatte, weil sie faire Wettbewerbsbedingungen und Grenzen für die Online-Pläne von ARD und ZDF verlangt. Andernfalls drohen Klagen. Vom 22. bis 24. Oktober 2008 treffen sich die Ministerpräsidentenin Dresden, um mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu präzisieren.

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff besteht auf einer starken Internet-Präsenz. Sein Kollege in Mainz: „Es geht um die existentiellen Zukunftsfragen der deutschen Medienordnung“, meinte ZDF-Intendant Markus Schächter. Außerdem: „um die Qualität des publizistischen Wettbewerbs und um die Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Medien“. Gleich drei neue TV-Kanäle, die auf vorhandenen digitalen
Spartenprogrammen aufbauen, will Berichten zufolge das ZDF ab 2009 starten. Demnach solle ein Kulturkanal entstehen, ein Familien- und ein Nachrichtensender. Für solche Expansionspläne brauchen die Mainzer die Zustimmung der Bundesländer genauso wie bei Online-Angeboten.

Der Chef der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) setzt sich für umfangreiche Freiheiten der Öffentlich- Rechtlichen ein.

Dagegen will Baden-Württembergs Ministerpräsident Günter Oettinger, zugleich medienpolitischer Sprecher der Bundes-CDU, die Online-Aktivitäten reglementieren. „ARD und ZDF sollen online nur Dinge anbieten, die eigenen Wert besitzen und zur publizistischen Meinungsvielfalt beitragen.“ Oettinger will Sponsoring und Werbung verbieten. Die Einnahmeausfälle sollten im Gegenzug von 2013 an mit einem Zuschlag auf die Rundfunkgebühr ausgeglichen werden – es sei mit einem Betrag von mehr als einem Euro zu rechnen. Außerdem müsse die Politik sicherstellen, dass Zeitungen nicht durch öffentlich rechtliche Internetangebote ausgehöhlt würden.

Genau das befürchtet der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der den Wettbewerb für große deutsche Presseportale bedroht sieht. VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner verlangt klare Grenzen. „Sonst wird den privatwirtschaftlich finanzierten Verlagsportalen die wirtschaftliche Basis und damit eine wesentliche Zukunftsperspektive entzogen.“ Der VDZ besteht auf einer Begrenzung der öffentlich-rechtlichen Medienangebote im Internet auf Bewegtbilder und Audio und befürwortet ein Werbeund Sponsoringverbot. Die Inhalte sollen sendungsbezogen sein und kostenlos nur sieben Tage lang im Internet stehen. Alles andere ähnele zu sehr elektronischer Presse.

Rückenwind bekommen Verleger und Privatsender vom Hightech-Branchenverband Bitkom. Auch er spricht sich für eine strikte Beschränkung auf Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Programmen aus. „Die Rundfunkgebühr darf kein Mittel dafür sein, die Anstalten zu Multimedia-Giganten im Web aufzubauen,“ meinte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer in einem Interview.

Die Länderchefs müssen nun in Dresden eine Linie finden. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff glaubt schon mal nicht an eine gütliche Einigung. „Es ist wohl eher zu erwarten, dass es anschließend zum Streit kommt“, meinte er mit Blick auf anstehende Interpretationsspielräume und Kompromissformeln.

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