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Mediatheken: Was jetzt verboten ist, soll auch künftig verboten bleiben

Was private Sender beim Wegfall der 7-Tage-Regel befürchten

Claus Grewenig, Geschäftsführer des Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) Quelle: VPRT Claus Grewenig Geschäftsführer VPRT 18.08.2015
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Alexander Hiller
Redakteur
Meinungsbarometer.info
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Noch gibt es sie, die 7-Tage-Regel in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken. Fällt sie, könnte dass verheerende Folgen für das Geschäftsfeld der privaten Sender haben. Kein Wunder, dass der VPRT jetzt Alarm schlägt und vor einer Marktschädigung warnt. Geht es nach dem maßgeblichen Verband der Rundfunk- und Telemedienanbieter sollte vieles verboten bleiben, was jetzt schon verboten ist.







Die Abschaffung der Sieben-Tage-Regelung wird diskutiert. Was für Veränderungen auf dem Markt erwarten Sie in diesem Fall?
Die Diskussion um eine Abschaffung ist eine Phantomdebatte. Es sollten daher zunächst einmal die Fakten geklärt und geschildert werden, wo überhaupt das Problem liegt. Schon heute sind die 7 Tage durch die Telemedienkonzepte der Anstalten weitgehend obsolet, dennoch werden diese Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. Die längere Verfügbarkeit muss aber publizistisch begründet sein und den Markt nicht schädigen. Wenn beides erfüllt ist, können die Inhalte länger verfügbar gemacht werden. Klar ist ebenso, dass die Einstellung von Lizenzware auch künftig ausgeschlossen und für Sport begrenzt bleiben muss, da es sonst erhebliche negative Auswirkungen auf die privaten Märkte geben würde.

In den privaten Videoplattformen sind TV-Beiträge oft nach einer Woche gegen Gebühr abrufbar. Was würde die der Abschaffung oder Lockerung der 7-Tage-Regel für dieses Geschäftsmodell bedeuten?
Die 7 Tage sind eine europaweit gängige Praxis zur „Nachnutzung“ z.B. in Mediatheken, es schließen sich dann werbe-, abo- oder einzelfinanzierte Auswertungen an. Eine dauerhafte Verfügbarkeit aller öffentlich-rechtlichen Inhalte im Netz schließt gerade für Inhalte, die kommerziell verwertet werden können, einen Markt aus.

In einer gemeinsamen Erklärung fordern Produzenten-Verbände zusätzliches Geld aus der Rundfunkgebühr im Falle der Abschaffung oder Lockerung der 7-Tage-Regel. Wie würde das den Wettbewerb aus Ihrer Sicht verändern?
Die Debatte um die Vergütung der Produzenten durch die öffentlich-rechtlichen Sender sollte getrennt von der Länge der Abruffristen zur 7-Tage-Regel geführt werden. Abruffristen regeln keine Vergütungsmodalitäten, sondern betreffen die Reichweite und Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Es ist nachvollziehbar, wenn die Produzenten darauf hinweisen, dass eine dauerhafte kostenlose Einstellung keine weitere Parallelverwertung ermöglicht.

In der Diskussion ist neben der kompletten Abschaffung oder Beibehaltung auch eine Lockerung der 7-Tage-Regel. Gäbe es aus Ihrer Sicht einen sinnvollen Kompromiss?
Dieser Wege besteht schon heute, differenzierte Regelungen sind über Telemedienkonzepte möglich. Das dafür erforderliche Drei-Stufen-Test-Verfahren könnte allerdings optimiert werden – insbesondere, um eine bessere Überprüfung der Marktauswirkungen durch beitragsfinanzierte Onlineangebote zu ermöglichen.

 

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