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Den massiven Urheberrechtsverletzungen im Internet entgegenwirken

Wie die beginnenden Gespräche zur Urheberrechtlinie laufen sollten

Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments Quelle: Europäisches Parlament Axel Voss CDU-Europaabgeordneter EVP-Fraktion im Europaparlament 12.09.2019
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Vor den Gesprächen am Runden Tisch zum EU-Copyright hofft der Europa-Abgeordnete Axel Voss (EVP) "dass nun mehr sachliche Diskussionen stattfinden können." Vor der Abstimmung im Europäischen Parlament seien diese kaum möglich gewesen "und es ging nur noch um Diskreditierung meiner und anderer verantwortlicher Personen". Nun gehe es um einen gerechten Ausgleich der Interessen. Axel Voss war bei den Verhandlungen Copyright-Richtlinie der zuständiger Berichterstatter des EU-Parlaments.







Im Oktober startet ein Runder Tisch zu Artikel 17 (vormals 13) der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie. Was bringt dieser sogenannte Stakeholder-Dialog nach Verabschiedung der Richtlinie noch?
Da es sich um eine Richtlinie handelt, muss diese (im Gegensatz zu einer Verordnung) noch in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben hierfür 2 Jahre Zeit. Gerade weil dieses Gesetz so umstritten war, halte ich es für enorm wichtig, dass weiterhin alle Akteure im Austausch bleiben und auch bei der Umsetzung einen gerechten Ausgleich der Interessen finden. Auch sollte unbedingt die praktische Anwendbarkeit der Vorschrift diskutiert werden.

Ich hoffe, dass nun mehr sachliche Diskussionen stattfinden können. Vor der Abstimmung im Europäischen Parlament waren diese kaum möglich und es ging nur noch um Diskreditierung meiner und anderer verantwortlicher Personen.

Derzeit läuft noch das Auswahlverfahren für die Teilnehmer an dem Runden Tisch. Wer sollte aus Ihrer Sicht unbedingt dabei sein?
Ich denke, dass Vertreter aller Akteure dabei sein sollten: der Plattformen, der Nutzer und der Urheber aus den verschiedenen Sektoren.

Bei dem Gesetzgebungsprozess haben wir auch alle möglichen Akteure angehört. Ich halte dies für enorm wichtig, um die verschiedenen Interesse in Einklang zu bringen.

In Deutschland gibt es bereits Vorstöße, die Richtlinie in diesem Punkt ausdrücklich ohne Upload-Filter umzusetzen. Wie passt das zum Gedanken, europäische Regeln so einheitlich wie möglich zu gestalten?
In der Richtlinie steht ja gar nicht, dass zwingend Uploadfilter eingesetzt werden müssen. Wenn es Mitgliedstaaten also gelingt, eine Umsetzung ohne Uploadfilter durchzusetzen, ist das durchaus möglich. Wichtig ist, dass wir den massiven Urheberrechtsverletzungen im Internet entgegenwirken. Die Richtlinie stützt sich dabei auf das, was der EuGH schon seit Jahren urteilte - und dieser hat Uploadfilter weder verboten noch vorgeschrieben.

Die Ergebnisse des Dialogs sollen in Leitlinien der Kommission für die Anwendung von Artikel 17 einfließen. Was sollte aus Ihrer Sicht unbedingt in diesen Leitlinien stehen - und ggf. was nicht?
Meiner Meinung nach sollten wir nochmals betonen, dass es sich bei illegalen Uploads immer um Eigentumsverletzungen handelt, die sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt nicht stattfinden dürfen und auch durch die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt werden können. Ich hatte das Gefühl, dass dieser wichtige Punkt gerne vergessen wird und viele davon ausgehen, im Netz sei alles erlaubt.

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