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Kulturrat fordert Sicherung der Signalhoheit

Warum bestimmte Angebote zudem privilegiert auffindbar sein sollen

Prof. Dr. Susanne Keuchel - Präsidentin des Deutschen Kulturrats Quelle: Uwe Schinkel Prof. Dr. Susanne Keuchel Präsidentin Deutscher Kulturrat 12.11.2019
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Mit Blick auf den neuen Medienstaatsvertrag ist aus Sicht des Deutschen Kulturrats "die Sicherung der Signalintegrität von großer Bedeutung, damit audiovisuelle Werke nicht durch anbieterfremde Überblendungen bzw. Umrahmungen gestört werden", sagt Kulturrats-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Keuchel. Sie hat auch noch zu einer Reihe von weiteren Details einen klaren Standpunkt.







Nach Medienberichten sollen nach dem künftigen Medienstaatsvertrag Web-Video-Kanäle bis zu einer Relevanzschwelle anmeldepflichtig und darüber zulassungspflichtig werden. Wie viel Regulierung brauchen Web-Video-Anbieter?
Unseres Erachtens bedarf es insgesamt angepasster Wettbewerbsbedingungen zwischen linearen und non-linearen Diensten. Non-lineare Angebote haben erheblich an Bedeutung zugenommen, sind teilweise Gatekeeper. Insofern entspricht eine Zulassungspflicht dem von uns geforderten Level Playing Field, zu dessen Herstellung noch weitere Aspekte erforderlich sind.

Die Werberegeln für klassische TV-Sender sollen gelockert werden, etwa bei Kinderprogrammen. Was würden die neuen Regeln für Anbieter und Zuschauer bedeuten?
Mit Blick auf Kinderprogramme gehen wir davon aus, dass der werbefreie Kanal Kika des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach wie vor werbefrei bleibt und er damit sein Alleinstellungsmerkmal behält. Das gilt übrigens für die Kinderprogramme im öffentlich-rechtlichen Hörfunk gleichermaßen. Private, frei zugängliche TV-Anbieter refinanzieren ihr Programm aus Werbeeinnahmen. Bislang ist es so, dass Sendungen nicht für Werbung unterbrochen werden dürfen, was dazu führt, dass v.a. kurze Sendungen eingekauft werden, damit davor bzw. danach Werbung gesendet werden kann. Die Neuregelung könnte zur Folge haben, dass längere Sendungen mit den entsprechenden Werbeunterbrechungen gesendet werden.

Plattformen wie YouTube oder Facebook sollen als "Medienintermediäre" die Inhalteanbieter nicht diskriminieren dürfen und Angebote hervorheben, die in besonderem Maße die Meinungs- und Angebotsvielfalt fördern. Wie lässt sich das effektiv sicherstellen?
Aus unserer Sicht müssen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des privaten Rundfunks, die in besonderem Maße zur Meinungs- und Angebotsvielfalt in Deutschland beitragen, privilegiert auffindbar sein. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebietet dies allein schon der Funktions- und Entwicklungsauftrag sowie die Beitragsfinanzierung. Da Medienintermediäre immer mehr die Funktion von Gatekeepern übernehmen, haben sie auch eine bestimmte Verantwortung zur Sicherung von Meinungspluralismus und kultureller Vielfalt.

Sogenannte "Social Bots" sollen künftig markiert werden. Wie sollte das konkret umgesetzt werden?
Wesentlich ist unserer Sicht, dass den „Social Bots“ Aufmerksamkeit geschenkt wird und sie künftig markiert werden sollen. Die technische Umsetzung obliegt den Anbietern.

Auch aufgrund europäischer Vorgaben soll der Medienstaatsvertrag bald verabschiedet werden. Was sollte aus Ihrer Sicht in der endgültigen Fassung unbedingt noch stehen?
Aus unserer Sicht sind neben den o.g. Aspekten des Level Playing Field sowie der sehr guten Auffindbarkeit öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunkangebote die Sicherung der Signalintegrität von großer Bedeutung, damit audiovisuelle Werke nicht durch anbieterfremde Überblendungen bzw. Umrahmungen gestört werden. Vor dem Hintergrund zunehmender Eingriffe in die Signalhoheit der Rundfunkveranstalter bedarf es einer umfassenden Sicherung des Sendesignals und der Medieninhalte vor illegaler Weiterverbreitung im Medienstaatsvertrag. Weiter ist für uns der Jugendmedienschutz von sehr großer Bedeutung. Es ist gut und richtig, dass nun Jugendschutzbestimmungen für Video-Sharing vorgesehen sind.

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