Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verteilt etwa 630 Millionen Euro an die Länder für den Breitband-Ausbau. Wofür genau wird das Geld bei Ihnen eingeplant?
Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Digitalen Dividende II sieht vor, dass die Länder ihre Erlösanteile für den Breitbandausbau und für Maßnahmen zur Digitalisierung verwenden können. Bayern stehen Erlöse aus der Digitalen Dividende II in Höhe von etwa 97 Millionen Euro zu, über deren Verwendung noch entschieden wird. Vordringlichen Bedarf sehe ich vor allem bei der Unterstützung des privaten Radios bei der Umstellung auf digitale Sendetechnik.
Wie sieht es derzeit mit der Breitband-Versorgung in Ihrem Bundesland aus?
In der digitalen Welt sind die Telekommunikationsnetze das Zentralnervensystem der Gesellschaft. Um den künftigen Anforderungen zu genügen, müssen die Netze noch besser und schneller werden. Mit unserem ersten Breitbandförderprogramm haben wir zwischen 2008 und 2011 1.400 Breitbandprojekte gefördert und eine flächendeckende Breitbandgrundversorgung erreicht. In vielen Fällen wurden Bandbreiten bis zu 50 Mbit/s realisiert. Für das zweite Förderprogramm nehmen wir nun weitere 1,5 Milliarden Euro in die Hand.
Derzeit können etwa 78 Prozent aller bayerischen Haushalte mindestens 30 Mbit/s und etwa 66 Prozent der Haushalte mindestens 50 Mbit/s nutzen. Die fortschreitende Digitalisierung und die neuen Anwendungen werden die Bandbreitenbedarfe schnell ansteigen lassen. Bundesminister Dobrindt ist gerade dabei, die Breitbandstrategie über das Jahr 2018 hinaus weiterzuentwickeln. Das unterstütze ich ausdrücklich.
Probleme gibt es oft in Gebieten, in denen sich der Breitband-Ausbau allein wirtschaftlich nicht lohnt. Wann ist mit einer flächendeckenden Versorgung zu rechnen?
Das zweite bayerische Breitbandförderprogramm soll bis 2018 jeder Kommune einen Anschluss an die Datenautobahn ermöglichen. Damit leisten wir unseren Beitrag zu den Bundesbreitbandzielen, die eine flächendeckende Versorgung aller deutschen Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s bis Ende 2018 vorsehen.
Auch der LTE-Ausbau wird die Breitbandversorgung verbessern. Bayern hat sich in den Bund-Länder-Verhandlungen zur Digitalen Dividende II erfolgreich für anspruchsvolle Versorgungsauflagen beim LTE-Ausbau eingesetzt. Die Mobilfunkbetreiber müssen in jedem Bundesland eine LTE-Netzabdeckung von mindestens 97 Prozent der Haushalte sicherstellen, entlang von Autobahnen und Bahnstrecken sogar 100 Prozent. Zusammen mit der Breitbandförderung ist also mit einer zeitnahen Verbesserung der Versorgung zu rechnen.
Mit der Versteigerung gehen auch Entschädigungszahlungen beispielsweise für die Betreiber von drahtlosen Mikrofon-Anlagen einher. Wie sehr ist Ihr Land davon betroffen?
In den Verhandlungen zur Digitalen Dividende II haben wir großen Wert darauf gelegt, dem terrestrischen Fernsehen weitere Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten und den Nutzern von Drahtlosmikrofonen Zugang zu ausreichend Frequenzspektrum zu gewährleisten. Dank des gemeinsamen Ländereinsatzes werden die Nutzer der Drahtlosmikrofontechnik vom Bund Ausgleichszahlungen für den Umstieg auf andere Frequenzbereiche erhalten. Dafür sind 75 Millionen Euro vorgesehen.
Das für die Ausgleichszahlungen zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat einen Richtlinienentwurf erarbeitet. Die Richtlinie soll im Herbst 2015 in Kraft treten. Dann können auch betroffene Nutzer von Drahtlosmikrofonen aus Bayern eine Förderung beantragen.
Nach Medienberichten plant die CDU einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet einzuführen. Wie stehen Sie zu dem Vorhaben?
Ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet klingt vielversprechend. Dies wäre nach EU-Recht nur in Form eines Universaldienstes für die Breitbandgrundversorgung möglich. Diese existiert in Deutschland bereits. Bei weitergehenden staatlich auferlegten Pflichtdiensten müsste der Staat die Ausbaukosten tragen. Die Förderung des Breitbandausbaus über staatliche Programme ist hier der bessere und unbürokratischere Weg, vor allem auch, um die investitions- und innovationshemmenden Wirkungen eines Universaldienstregimes zu vermeiden.