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Keine allzu extravaganten Soundexperimente

Wie E-Autos bald klingen - und wie gut die EU-Regeln sind

Herbert Engelmohr - Verkehrsjurist, verantwortlich für Unternehmenskommunikation beim Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Quelle: Automobilclub von Deutschland Herbert Engelmohr Unternehmenskommunikation/Presse Automobilclub von Deutschland (AvD) 20.03.2019
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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Schon bald sollen Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer "durch Geräusche, welche das einzelne E-Fahrzeug erzeugt, vor Kraftfahrzeug in ihrer Nähe gewarnt werden", erklärt Verkehrsjurist Herbert Engelmohr vom AvD. Er nennt die Grundlagen der Regeln und sagt, warum bestimmte Details aus seiner Sicht Sinn ergeben.







Im Sommer tritt eine EU-Verordnung in Kraft, nach der E-Autos sicherheitshalber Geräusche machen sollen – inwieweit sehen Sie den hiesigen Markt auf die neuen Regeln vorbereitet?
Im ersten Schritt wird ab Juli 2019 die Installation des akustischen Fahrzeug-Warnsystems für die Typzulassung vorgeschrieben. Die technischen Voraussetzungen, auf welche die EU-Verordnung Bezug nimmt, sind bereits 2016 im Rahmen der UNO Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) verabschiedet worden. Erst ab Juli 2021 muss jeder erstzugelassene Wagen mit einem solchen Warnsystem auf der Straße andere Verkehrsteilnehmer warnen. Damit ist zeitlicher und inhaltlicher Vorlauf vorhanden, um die Anforderungen an jede einzelne Baureihe auch in alle zu produzierenden Fahrzeug einzubauen.

In Europa sollen die Geräusche bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h auf E-Autos aufmerksam machen, in den USA sind es 30 km/h. Wie bewerten Sie die EU-Vorgabe im Vergleich?
Es geht der EU um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Sie sollen durch Geräusche, welche das einzelne E-Fahrzeug erzeugt, vor Kraftfahrzeug in ihrer Nähe gewarnt werden. Nach den EU-Bestimmungen soll der vom System erzeugte Geräuschpegel des E-Fahrzeuges von der Lautstärke her dem eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor gleichen. Die Intention ist, dafür zu sorgen, dass E-Autos nicht leiser daherkommen als herkömmliche Wagen. Versuche lassen erkennen, dass die Notwendigkeit, mit einem Generator einen ähnlich hohen Schallpegel zu erzeugen, tatsächlich eher in Bereichen um 20 km/h liegt. Die Entscheidung der EU ist daher nachvollziehbar.

Die Geräusche sollen mit denen eines Verbrennungsmotors vergleichbar sein, sind aber nicht näher spezifiziert. Droht die große Kakophonie auf der Straße?
Der EU-Gesetzgeber hat hier bereits Rahmenbedingungen festgelegt. Danach soll das zu erzeugende Geräusch auf das Fahrzeugverhalten hinweisen, z. B. durch eine automatische Veränderung des Geräuschpegels oder durch Merkmale, die mit der Fahrzeuggeschwindigkeit korrespondieren, um Beschleunigungen von Abbremsvorgängen unterscheiden zu können. Außerdem muss das „Schallzeichen mit dem Geräusch eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein.“ Damit ist ein Riegel vor allzu extravagante Soundexperimente geschoben.

Auf den Straßen fahren zunehmend auch andere E-Fahrzeuge. Welche Regeln sollten für E-Mopeds, -Roller etc. gelten?
Im momentan diskutierten Verordnungsentwurf über die Teilnahme von „Elektrokleinstfahrzeugen“, also E-Boards, Hoverboards sowie „Balance“-Fahrzeuge am Straßenverkehr ist eine Klingel vorgeschrieben. Das ist sinnvoll, da solche zweirädrigen Kleinstfahrzeuge deutlich leiser rollen als große E-Autos, bei Geschwindigkeiten bis 20 km/h. Bei Annäherung an Fußgänger sollte der Fahrer eines solchen E-Kleinfahrzeuges daher klingeln, um auf sich aufmerksam zu machen.

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