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Keine Medizin-Apps ohne behandelnde Ärzte

Wie die KBV den Entwurf zum Digitale-Versorgung-Gesetz bewertet

Dr. Roland Stahl - Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Quelle: KBV Dr. Roland Stahl Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kassenärztliche Bundesvereinigung 28.10.2019
INITIATOR DIESER FACHDEBATTE
Uwe Schimunek
Freier Journalist
Meinungsbarometer.info
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"Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten am besten und wissen, was sie für eine optimale Behandlung benötigen", betont Dr. Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Digitalisierung müsse stets die Versorgung der Patienten verbessern. In Sachen Telematikinfrastruktur sieht er Details des Gesetz-Entwurfes skeptisch.







Im Januar soll das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in Kraft treten. Zentral sind u.a. die Apps auf Rezept – welchen Beitrag können Medizin-Apps zu Behandlung und Vorbeugung leisten?
Es gibt sicherlich Apps, die den Versorgungsalltag verbessern und vereinfachen. Aber: Sie müssen sinnvoll in ein Behandlungskonzept integriert werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten am besten und wissen, was sie für eine optimale Behandlung benötigen. Es kann nicht sein, dass Krankenkassen ihren Versicherten künftig digitale Versorgungsangebote machen können – etwa in Form von Apps – ohne die behandelnden Ärzte einzubeziehen. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sie muss die Versorgung der Patienten verbessern und Abläufe vereinfachen – nur dann ist sie sinnvoll und nutzbringend.

Gestärkt werden soll die Telemedizin. Wer profitiert von Videosprechstunden?
Die Einschränkung der Videosprechstunde auf Verlaufskontrollen ist inzwischen aufgehoben, sie ist nun für alle Indikationen geöffnet. Auch „unbekannte Patienten“, die zuvor noch keinen Kontakt zu der Ärztin oder dem Arzt hatten, können jetzt die Videosprechstunde nutzen. Damit steht das Angebot dem gesamten Patientenspektrum offen – vorausgesetzt, die Patienten oder der Patient wünscht diesen digitalen Kontakt zum Arzt. Sowohl für den Patienten als auch für die Praxis ist das Angebot der Videosprechstunde freiwillig.

Gerade in der sprechenden Medizin kann der Kontakt per Videosprechstunde hilfreich sein und vielleicht einmal einen weiten Anfahrtsweg in die Praxis ersparen. Auch für psychotherapeutische Leistungen ist die Videosprechstunde nun offen. Hier gilt es aber, bestimmte Beschränkungen aus der Psychotherapie-Richtlinie – etwa den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt als Vorgabe bei einigen Leistungen – sowie die Vorgaben der Musterberufsordnung der Psychotherapeuten zu beachten.

Ärzte, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen lassen, drohen Strafen. Wie bewerten Sie das?
Um die Telematikinfrastruktur erfolgreich in die Praxen zu bringen, müssen Ärztinnen und Ärzte genauso wie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von den Vorteilen überzeugt werden. Sanktionen sind in diesem Zusammenhang sicherlich nicht zielführend. Nur wenn die Praxen dahinterstehen, wird die TI erfolgreich sein. Deshalb ist es wichtig, dass nach dem Versichertenstammdatenabgleich über die elektronische Gesundheitskarte nun schnell medizinische Anwendungen folgen, die einen echten Mehrwert für die Praxen und die Versicherten bilden, etwa das Notfalldatenmanagement oder der elektronische Medikationsplan.

Kritiker waren im Zuge der Debatten, dass Patientendaten nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt sein könnten. Was sagen Sie dazu?
Gerade bei den besonders sensiblen Gesundheitsdaten hat der Datenschutz eine herausragende Bedeutung. Praxen sind sich dessen bewusst, letztlich haften die Inhaber auch für die Sicherheit der Patientendaten. Auch beim Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) kommt der Sicherheit der Daten ein besonderes Gewicht zu. Alle Komponenten und Dienste, die für den Anschluss an die TI notwendig sind, müssen durch die gematik zugelassen werden und den strengen Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Nicht zuletzt waren die hohen Anforderungen an die Sicherheit der Grund, warum der Rollout der TI immer wieder verschoben wurde. Und auch nach der Zulassung überwacht die gematik einen sicheren und datenschutzgerechten Betrieb der TI.

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